Bioabfallentsorgung und Eigenkompostierung
Wenn Sie Ihre organischen Küchenabfälle im eigenen Garten kompostieren möchten und deshalb die Biotonne nicht benötigen, so muss uns dies vom Grundstückseigentümer per Antrag mitgeteilt werden. Die Abfallgebühren werden für Sie dann ermäßigt.
Achtung:
- Bei jedem Umzug muss bei Wunsch auf Eigenkompostierung vom Grundstückseigentümer immer ein Antrag auf Müllgebührenermäßigung für Eigenkompostierer gestellt werden, sonst wird automatisch eine Biotonne zugeteilt.
- Entsprechende Informationen und Anträge sind hier zum Donwnload oder bei jeder Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich. Wenn nicht mehr kompostiert wird, muss dies der Kreisverwaltung ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden.
- Die nachträgliche Aufstellung oder der Abzug der Biotonne wird mit einer einmaligen Gebühr in Höhe von 25,00 Euro in Rechnung gestellt.
Müssen alle organischen Küchen- und Gartenabfälle kompostiert werden?
- Aus hygienischen Gründen dürfen Eigenkompostierer weiterhin gekochte Essensreste, Fleisch- und Fischabfälle sowie Zitrus- und Bananenschalen in die Restabfalltonne geben. Alle anderen organischen Abfälle müssen kompostiert werden!
- Für Grünabfälle aus dem Hausgarten, die nicht selbst kompostiert werden können, stehen weiterhin die Grünabfallsammelstellen in der jeweiligen Verbandsgemeinde zur Verfügung.
- Im Antrag auf Eigenkompostierung müssen die Größe des Gartengrundstücks sowie die Art der Kompostierung z. B. offener Kompost, Thermokomposter o. ä. angegeben werden. Der Antrag muss vom Grundstückseigentümer unterzeichnet werden.
Falls Sie noch weitere Informationen zur Kompostierung von organischen Abfällen benötigen, wenden Sie sich per E-Mail oder per Telefon an die Kreisverwaltung Kaiserslautern.
| Name | Telefon | Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| Lill Klaudia | 0631 7105-505 | 0631 7105-449 | C25 |
| Schmitt Margritta | 0631 7105-408 | 0631 7105-449 | C14 |

