Restabfall
Was gehört in die Restabfalltonne:
- In die Restabfalltonne gehören alle nicht mehr verwertbaren, aber unproblematischen Abfälle wie Hygieneartikel, alte Tapeten, verschmutztes Papier, Kohle- und Brikettasche, Straßenkehricht, Staubsaugerbeutel, Glühbirnen, Windeln, Geschirr, alte Töpfe, Katzenstreu, rohe Fleisch- und Fischreste, Hundekot, kaputtes Schuhwerk, Handtaschen, Hüte, Textilien, Zigarettenkippen.
Die Restabfallgefäße werden abwechselnd mit der Biotonne alle 14 Tage entleert. Bitte stellen Sie die Restabfalltonne am Abfuhrtag um 6.00 Uhr zur Leerung bereit.
Im Landkreis Kaiserslautern erhält jeder Haushalt nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt automatisch sein eigenes Restabfallgefäß. Die Größe des Restabfallgefäßes wird nach der im Haushalt lebenden Personenzahl festgelegt. Sollten Sie für Ihren Haushalt ein größeres Gefäß benötigen, so teilen Sie dieses bitte der Kreisverwaltung schriftlich mit.
Restabfalltonnen
| Haushaltsgröße | Tonnengröße | Abfallgebühren | Ermäßigt mit Eigenkompostierung |
|---|---|---|---|
| 1-2 Personen | 60 Liter | 173,28 € | 138,60 € |
| 3-4 Personen | 90 Liter | 255,12 € | 201,60 € |
| 5-6 Personen | 120 Liter | 327,60 € | 261,48 € |
| 7-14 Personen | 240 Liter | 623,64 € | 494,52 € |
Die Gebühren
Die Abfallgebühr ist eine Jahresgebühr und richtet sich nach der Größe des Restabfallgefäßes. Eine Ermäßigung der Abfallgebühren erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie statt die Biotonne zu nutzen, Ihre organischen Abfälle im eigenen Garten kompostieren.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass zwei oder mehrere Familien auf Antrag eine Restabfalltonne gemeinsam nutzen können, d.h. einen sogenannten Entsorgungsverbund bilden. Sie müssen auf einem Grundstück wohnen.
Dabei gilt: Eigenkompostierer zu Eigenkompostierer, Biotonnennutzer zu Biotonnennutzer!
Ein Entsorgungsverbund von Privathaushalten mit Gewerbebetrieben ist bei Beachtung des Mindestvolumens möglich (siehe Gewerbeabfall).
Größe der Restabfalltonne
| Haushaltsgröße | Vorgeschriebene Mindest-Restabfallvolumen in zwei Wochen |
|---|---|
| 1 Person | 30 Liter |
| 2 Personen | 55 Liter |
| 3 Personen | 75 Liter |
| 4 Personen | 90 Liter |
| 5 Personen | 105 Liter |
| 6 Personen | 120 Liter |
| je weiterer Person im Haushalt | 15 Liter zusätzlich |
| Gewerbebetriebe | 60 Liter |
Beispiele Entsorgungsverbunde
| Haushalte | Mindest-Restabfallmenge in zwei Wochen |
Tonnenzahl und Größe |
|---|---|---|
| 1-Personen-Haushalt + 2-Personen-Haushalt |
30 Liter + 55 Liter = 85 Liter |
90 Liter |
| 2-Personen-Haushalt + 3-Personen-Haushalt + 1-Personen-Haushalt |
55 Liter + 75 Liter + 30 Liter = 160 Liter |
60 + 120 Liter |
| 1-Personen-Haushalt + 1 Gewerbebetrieb |
30 Liter + 60 Liter = 90 Liter |
90 Liter |
Tonnengröße/Verbund
Beim Berechnen der Tonnengröße für den Verbund müssen die Abfallmengen der einzelnen am Verbund beteiligten Haushalte zusammengezählt werden.Fordern Sie für die Bildung eines Entsorgungsverbundes das entsprechende Antragsformular bei der Abfallberatung der Kreisverwaltung Kaiserslautern an, oder laden Sie sich das entsprechende Formular auf Ihren Computer.
Die nachträgliche Änderung der Restabfalltonne wird mit einer einmaligen Gebühr in Höhe von 25,00 € in Rechnung gestellt.
Familien mit Kleinkindern bis 3 Jahren in Privathaushalten erhalten kostenlos pro Jahr 26 "Windelsäcke". Diese Säcke werden am Abfuhrtag der Restabfalltonne zur Abholung bereitgestellt. Aber auch pflegebedürftige, inkontinente Personen in Privathaushalten erhalten diese "Windelsäcke", allerdings gegen entsprechenden Nachweis. Windelsäcke sind sowohl bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern als auch bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.
Sollte das Restabfallgefäß ausnahmsweise einmal nicht ausreichen, können zusätzlich Restabfallsäcke bei den Verbandsgemeindeverwaltungen und der Kreisverwaltung Kaiserslautern zu einem Preis von 2,20 € pro Stück erworben werden.
In der Abfallgebühr sind folgende Leistungen enthalten:
- Bereitstellung und Abfuhr der Restabfalltonne, der Biotonne und der Papiertonne
- Problemabfallsammlung durch das Umweltmobil
- Batteriecontainer
- Kühlgeräte- und Elektrogeräteentsorgung
- Sperrmüllabfuhr mit getrennter Möbelholzsammlung
- Grünabfallsammelstellen
- Anlieferungsmöglichkeit haushaltsüblicher Mengen von Wertstoffen am Wertstoffhof der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) und am Wertstoffhof Kindsbach
Was ist beim Umzug zu beachten ?
- Wenn Sie umziehen, melden Sie sich so früh wie möglich bei der Verbandsgemeindeverwaltung um. Falls sich Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen ergeben, teilen Sie diese bitte der Kreisverwaltung Kaiserslautern schriftlich mit. Die Kreisverwaltung stellt dann automatisch die entsprechenden Abfallgefäße auf.
- Keine Müllgefäße von einem zum anderen Grundstück mitnehmen! Die Tonnen sind gekennzeichnet und dem Grundstück zugeordnet!
- Bis zur Aufstellung der Tonnen können Sie sich Restabfallsäcke bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern oder Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung kaufen. Die Gebühr für die Restmülltonne wird erstmals für den Monat nach Aufstellung der Tonne erhoben.
- Jeder Haushalt erhält sein eigenes Müllgefäß. Teilen Sie der Kreisverwaltung bitte frühzeitig schriftlich mit, ob Sie einen Entsorgungsverbund eingehen wollen und/oder selbst kompostieren.
- Leben Personen mit verschiedenen Familiennamen in einem Haushalt zusammen, so muss dies der Kreisverwaltung schriftlich mitgeteilt werden. Ansonsten wird jede Person als eigener Haushalt betrachtet und bekommt ein eigenes Restabfallgefäß.
| Name | Telefon | Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| David Erika | 0631 7105-329 | 0631 7105-449 | C16 |
| Folz Jutta | 0631 7105-435 | 0631 7105-449 | C15 |
| Hanus Christian | 0631 7105-405 | 0631 7105-449 | C15 |
| Korn Petra | 0631 7105-405 | 0631 7105-449 | C15 |
| Neurohr Diana | 0631 7105-433 | 0631 7105-449 | C16 |

