Sperrmüllentsorgung
Sperrmüllabholung - was es zu beachten gibt:
Der Zeitraum zwischen Sperrmüll-Anmeldung und Abholtermin beträgt derzeit ca. 4 Wochen.
Sie haben die Möglichkeit, zweimal im Jahr Ihren Sperrmüll, in haushaltsüblichen Mengen, auf Abruf abholen zu lassen. Das heißt, Sie können den Sperrmüll telefonisch unter den unten angegebenen Telefonnummern, per E-Mail sperrmuell(at)kaiserslautern-kreis(dot)de oder per Postkarte anmelden. Postkarten finden Sie in der Broschüre Mülltipps und es gibt sie bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung oder bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern.
Melden Sie Ihren Sperrmüll schriftlich per Postkarte, per Fax oder per E-Mail an, sollten Sie immer die genaue Abholadresse und falls abweichend, die Kartenadresse angeben. Sicherheitshalber bitte auch die Telefonnummer dazu schreiben. Bei der Anmeldung geben Sie bitte Art und Menge der sperrigen Abfälle an. Jede Sperrmüllanmeldung wird bei dem Haushalt registriert, bei dem der Sperrmüll anfällt.
Sie erhalten von uns ca. 2 Wochen nach der Anmeldung eine Benachrichtigungs-Karte. Auf dieser Karte steht ihr Abholtermin und die Abholadresse. Prüfen Sie bitte, ob die Abholadresse stimmt. Ist dies nicht der Fall, melden Sie uns bitte den Fehler, damit unser Entsorgungsunternehmen die richtige Adresse anfahren kann.
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt immer mit zwei Fahrzeugen. Ein Fahrzeug nimmt alle Sperrmüllgegenstände aus Holz auf, also Möbelholz, Regalbretter usw., das zweite Fahrzeug nimmt den Restsperrmüll auf. Das heißt, ein Fahrzeug kann Vormittags unterwegs sein, das andere erst am Nachmittag.
Stellen Sie Ihren Sperrmüll bitte getrennt nach Möbelholz und Restsperrmüll am Abfuhrtag vor 6.00 Uhr bereit. Die Gegenstände dürfen auch am Abend vor dem Abholtag an die Straße gestellt werden, aber bitte nicht früher. Achten Sie auch darauf, dass Ihr Sperrmüll nicht auf dem Privatgrundstück liegt, sondern direkt am Straßenrand. Sperrmüll ist sperriger, beweglicher Hausrat! Also all das, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden und was trotz Zerkleinerung infolge der Größe nicht in die genormte Restabfalltonne passt. Gegenstände aus Renovierungs- und Umbaumaßnahmen wie Bauholz, Türen, Deckenverkleidungen, Fenster, Badewannen, Waschbecken, Toiletten, Parkettböden usw. werden bei der Sperrmüllabholung nicht mitgenommen.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie bitte die Abfallberatung an.
Elektrogeräte werden beim Sperrmüll nicht mitgenommen. Dafür gibt es den Elektrogeräteabholservice.
Zum Sperrmüll gehören:
- Alle Haushaltsgegenstände (Kantenlänge max. 2 Meter) wie z.B. Teppiche (zusammengerollt)
- Größere Kinderspielzeuge
- Holz-, Kohle- und Ölöfen (bei Ölöfen den Tank vollständig entleeren, reinigen und mit geöffnetem Tank auf den Kopf stellen; Tankrückstände und Filter zum Umweltmobil)
- Große Koffer und Kisten
- Möbel
- Sperrige Garten- und Haushaltsgegenstände
- Federbetten
- Autositze
Nicht mitgenommen werden:
- Teile aus Bau- oder Umbaumaßnahmen, wie Holz (Dachbalken, Deckenverkleidungen usw.), Steine, Türen, Fenster, Badewannen, Toiletten
- Baum- oder Strauchschnitt
- Öltanks, Fässer
- Nachtspeicheröfen
- Wertstoffe, wie Kartonagen, Metallteile, usw.Elektrogeräte, wie Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte usw.
- Haushaltsgegenstände oder Abfälle, die aufgrund ihrer Größe in die Restabfalltonne passen
- Heizungsteile
- Autoteile
- Gartenzäune
| Name | Telefon | Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| Hauck Ursula | 0631 7105-319 | 0631 7105-449 | C12 |
| Zaft Olga | 0631 7105-250 | 0631 7105-449 | C11 |
| Zimpelmann Ute | 0631 7105-500 | 0631 7105-449 | C12 |

