Was tun mit?
Aktenordner
Alte Aktenordner gehören zum Restabfall, der Inhalt der Ordner kann, wenn es sich um Papier handelt, in die Papiertonne gegeben werden. Falls es sich bei den Ordnerinhalten um Dokumente handelt, die vernichtet werden müssen, wenden Sie sich bitte an Fachunternehmen, die eine "Aktenvernichtung" anbieten.
Altautos - Autowracks - Autoteile
zu Annahmestellen oder zertifizierten Verwerterbetrieben, die nach der Altautoverordnung anerkannt sind, bringen bzw. von ihnen abholen lassen.
Altfette
aus privaten Haushalten können in fester Form über die Restabfalltonne entsorgt werden. Flüssige Speiseöle, die nicht mehr zum Verzehr geeignet sind, können in haushaltsüblichen Mengen am Umweltmobil abgegeben werden.
Altkleider
sind weiter verwendbar oder als Rohstoff verwertbar. Halten Sie deshalb Ihre alten Kleider für Sammlungen gewerblicher, caritativer oder gemeinnütziger Einrichtungen bereit, oder bringen Sie sie zu einem Sammelcontainer dieser Einrichtungen. Auskunft über Altkleidersammelstellen erhalten Sie bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung.
Altmedikamente
können in der Apotheke, am Umweltmobil und an der Sonderabfallannahmestelle der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) abgegeben werden. Auf keinen Fall in die Restabfalltonne werfen.
Altmetalle
z. B. Gartenzäune, Treppengeländer aus Metall; auch hierfür gibt es in Ihrer Nähe einen Altmetallhändler, der diese Materialien abholt oder zu dem Sie sie bringen können.Altmetalle werden auch an den Wertstoffhöfen angenommen.
Altöl
Nach der derzeit geltenden Altölverordnung muß derjenige, der Ihnen Motor- und Getriebeöl verkauft, dieses auch in gleicher Menge kostenlos zurücknehmen und am Verkaufsort durch leicht erkennbare Schrifttafeln auf die Annahmestelle hinweisen. Als Nachweis für die gekaufte Menge an Öl wird in der Regel der Kassenbon verlangt. Bitte machen Sie von dieser Rückgabemöglichkeit Gebrauch. Altbestände oder verunreinigtes Altöl in haushaltsüblicher Menge sowie Ölfilter können am Umweltmobil oder an der Sonderabfallannahmestelle der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) abgegeben werden.
Asbest, Wellasbest, Asbestschindeln, Fassadenplatten
Asbesthaltige Materialien sind Produkte, bei denen die Entstehung von Staub, z.B. beim Sägen oder Brechen, vermieden werden muss, da diese Stäube krebserregend sind. Um eine Verbreitung von Asbeststäuben zu vermeiden, lassen Sie asbesthaltige Materialien nur durch zertifizierte Fachfirmen entfernen. Weichasbest muss als Sonderabfall entsorgt werden. Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung Kaiserslautern. Telefon: 0631 7105-408 und -505.
Autobatterien
enthalten zahlreiche Schadstoffe. Am 01.10.98 trat die neue Batterieverordnung in Kraft. Danach wird beim Erwerb einer Starterbatterie ein Pfand erhoben, das bei Rückgabe der verbrauchten Batterie rückerstattet wird. Es besteht auch die Möglichkeit, Autobatterien ans Umweltmobil oder an der Sonderabfallannahmestelle der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) abzugeben.
Autoreifen
sollten dem Händler zurückgegeben werden. Sie können auch zur Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) (gegen Gebühr) oder zu Verwertungsbetrieben gebracht werden. Die Höchstmenge pro Anlieferung bei der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) beträgt 5 Stück.
Autositze
Autositze und Autokindersitze werden als einziger Bestandteil des Autos vom Sperrmüll mitgenommen.
Babywindeln
Einwegbabywindeln gehören in die Restmülltonne, nicht in die Papier- oder Biotonne.
Badewannen
und auch Duschtassen werden, egal aus welchem Material sie sind, nicht vom Sperrmüll mitgenommen, sondern müssen zu den Wertstoffhöfen gebracht werden. Um Probleme vor allem beim Transport zu vermeiden, vereinbaren Sie am besten mit dem Lieferanten der neuen Wanne, dass dieser Ihre alte Badewanne oder Duschtasse zur Entsorgung übernimmt.
Bauholz
Kleinmengen können über die Wertstoffhöfe entsorgt werden. Größere Mengen nehmen gegen Gebühr der Wertstoffhof der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) oder zertifizierte Altholzentsorger an.
Bauschutt
kann aufbereitet werden, wenn er nicht mit Fremdstoffen wie Metall (Armierungen dürfen enthalten sein), Holz, Glas, Kunststoff, Papier, Pappe usw. vermischt ist. Die Kantenlänge darf nicht mehr als 1 Meter betragen. Derartiger Bauschutt kann an private Bauunternehmen, welche eine Aufbereitungsanlage haben, abgegeben werden. Auch beim Abfallwirtschaftszentrum Kapiteltal existiert eine solche Anlage. Für unvermischten, also aufbereitbaren Bauschutt, werden erheblich niedrigere Gebühren erhoben als für mit Verunreinigungen behafteten Bauschutt.
Bettdecken
Falls die Bettdecken oder Kopfkissen noch brauchbar sind, fragen Sie bitte bei Hilfsorganisationen an, ob ein Bedarf besteht. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Decken und Kissen über den Sperrmüll entsorgen oder zu den Wertstoffhöfen bringen.
Blumentöpfe
und -übertöpfe aus Kunststoff und Keramik gehören zum Restmüll. Blumentöpfe aus unbehandeltem Ton können als Bauschutt auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Datenträger
CDs können ohne Hülle auf dem Wertstoffhof in Kindsbach sowie im Bürgercenter der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Lauterstraße 8 und beim Fachbereich Abfallwirtschaft, Am Altenhof 6, abgegeben werden. Die Hülle gehört in den Gelben Sack.
Elektro-Speicherheizgeräte/Nachtspeicheröfen
Diese Heizgeräte können in verschiedenem Umfang fest- oder schwachgebundene Asbestprodukte enthalten. Zwar ist in der Regel keine nennenswerte Asbestfaseremission und damit auch keine Gesundheitsgefährdung durch den Betrieb der Geräte zu befürchten, doch ist die Kenntnis über die Verwendung asbesthaltiger Bauteile für die sichere und wirtschaftliche Durchführung von Instandsetzung, Sanierung und Entsorgung vor allem für den Fachbetrieb unerlässlich. Die Entsorgung von Speicherheizgeräten mit Asbest darf nur von Fachfirmen mit Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 durchgeführt werden. Auskunft über zugelassene Firmen gibt die Kreishandwerkerschaft unter der Telefon: 0631 37122-36. Ob ein Elektro-Speicherheizgerät Asbest enthält, kann nach Angabe von Fabrikat und Gerätetyp bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern erfragt werden: Telefon: 0631 7105-319, -408, -505.
Energiesparlampen
gehören zum Problemabfall und sollten am Umweltmobil oder der Sonderabfallannahmestelle der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) abgegeben werden.
Erdaushub
kann beim Erdenwerk des Abfallwirtschaftszentrums Kapiteltal oder in genehmigten Sandgruben gegen Bezahlung abgeliefert werden. Über Internet kann die Boden- und Bauschuttbörse Rheinland-Pfalz unter der Adresse www.alois-info.de abgefragt werden. Wenn Sie keinen Zugang zum Internet haben, können Sie sich telefonisch oder per Fax an das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht wenden (Herr Vollmer: Telefon: 06131 967-475, Fax: 06131 967-483).
Fahrräder
werden bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen.
Feuerlöscher
können am Umweltmobil oder an der Sonderabfallannahmestelle der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) abgegeben werden.
Gasherde
werden bei der Elektrogerätesammlung nach Anmeldung mitgenommen.
Glas in Fremdfarben
Glas, das sich von der Farbe her nicht den Weiß-, Braun- oder Grünglascontainer zuordnen lässt, z.B. rotes oder blaues Glas, soll in den Grünglascontainer geworfen werden.
Gummi
gehört in die Restabfalltonne.
Heizkörper
und Heizungsteile aus Metall können über den Schrotthändler entsorgt oder an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Kleintier- und Katzenstreu
Hierbei unterscheidet man zwischen kompostierbarem Streu aus Holz oder Stroh und nicht kompostierbarem Streu aus mineralischem Material. Kompostierbares Streu darf ohne Kotbestandteile in die Biotonne gegeben werden. Der Kot gehört in die Restabfalltonne. Mineralisches Kleintier- oder Katzenstreu gehört komplett in die Restabfalltonne.
Kochtöpfe und Geschirr
gehören in den Restabfall.
Lederprodukte
wie alte Schuhe, Handtaschen, Handschuhe usw. gehören in die Restabfalltonne.
Leuchtstoffröhren
können am Umweltmobil oder an der Sonderabfallannahmestelle der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) abgegeben werden.
Möbelholz
Haushaltsgegenstände aus Holz, z.B. Regalbretter, Bettgestelle oder Holzschränke werden bei der Sperrmüllabfuhr getrennt erfaßt. Bitte stellen Sie diese am Abfuhrtag getrennt vom übrigen Sperrmüll bereit. Holz kann auch am Wertstoffhof der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) und am Wertstoffhof Kindsbach angeliefert werden.
Nylonstrümpfe
gehören in den Restabfall.
Öltanks
Diese müssen vor der Verwertung bzw. Entsorgung vollständig entleert und von einem zertifizierten Fachbetrieb gereinigt werden. Anschriften entnehmen Sie bitte den entsprechenden Branchentelefonbüchern.
Rasenmäher
Benzinrasenmäher werden über die Annahmestellen oder Verwerterbetriebe, die nach der Altautoverordnung anerkannt sind, entsorgt. Elektrorasenmäher können Sie bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern als Elektro-Großgerät zur Entsorgung anmelden. Handrasenmäher, die weder einen elektrisch- noch einen benzingetriebenen Motor haben, können Sie einem Schrotthändler übergeben oder bei der Sperrmüllsammlung herausstellen.
Sanitärkeramik
wie WCs, Bidets, Urinale und Waschbecken, müssen am Wertstoffhof der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) oder am Wertstoffhof in Kindsbach abgegeben werden.
Sonderabfälle
(besonders überwachungsbedürftige Abfälle) sind Abfälle, die aus Gründen der Öffentlichen Sicherheit von der gemeinsamen Entsorgung mit dem übrigen Abfall ausgeschlossen sind. Die Entsorgung erfolgt nach jeweiliger Abstimmung mit der Kreisverwaltung über die Sonderabfall Management Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Telefon: 06131 98298-0, Fax: 061 31 98298-22.
Speiseöl
Speiseöle, die nicht mehr zum Verzehr geeignet sind, können am Umweltmobil abgegeben werden. Termine finden Sie auf dem Müllabfuhrplan Ihrer Verbandsgemeinde.
Spritzen und Kanülen
gehören in ein festverschlossenes Gefäß verpackt in die Restabfalltonne.
Tapeten
können nicht wiederverwertet werden. Geben Sie diese bitte in die Restabfalltonne.
Thermometer
Quecksilberhaltige Thermometer sind Sonderabfall, der über das Umweltmobil entsorgt werden muss. Vorsicht bei zerbrochenen Thermometern. Quecksilberdämpfe sind giftig. Nehmen Sie ausgelaufene Quecksilberkügelchen mit einem Stück Papier auf und bewahren Sie sie in einem dicht schließenden Glas bis zur Entsorgung auf. Beim Neukauf von Thermometern weichen Sie bitte auf quecksilberfreie Alternativen aus (z.B. Digitalthermometer).
Tierkörper
sind keine Abfälle im Sinne des Abfallgesetzes. Die Beseitigung regelt das Tierkörperbeseitigungsgesetz. Auskunft erteilt die Tierkörperbeseitigung Rheinland Pfalz, Am Orschbach 2, 54518 Rivenich, Telefon: 06508 91430, Fax: 06508 827, oder das Veterinäramt Kaiserslautern, Telefon: 0631 7105-450.
Türen und Türrahmen
müssen an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Vorhänge
können in den Altkleidercontainer oder zum Restabfall gegeben werden.
Zahnbürsten
gehören in die Restabfalltonne.
Zigarettenkippen
gehören zum Restabfall.

