Schüler ABO-Karte
An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler, die mit einem öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren.
Der Landkreis Kaiserslautern übernimmt in der Regel die Fahrkosten (abzüglich eines monatlichen Eigenanteils) für die Fahrt zur Schule mit einem öffentlichen Verkehrsmittel. Der Eigenanteil beträgt gemäß der Satzung des Landkreises Kaiserslautern über die Schülerbeförderung derzeit 26,50 Euro. Vom Kreistag zu beschließende Änderungen des Eigenanteils werden in den jeweiligen Bekannt-machungsorganen veröffentlicht.
Schüler ABO-Karte:
Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Schüler-Abonnement-Karte (Schüler-ABO-Karte) am ersten Schultag in der Schule.
Was bringt die ABO-Karte?
Die ABO-Karte hat folgende Vorteile:
- Sie gilt das ganze Schuljahr, jeweils vom 01. August bis zum 31. Juli. Mit der ABO-Karte kann man auch während der Ferien fahren.
- Das monatliche Lösen der Schülermonatskarte im Bus oder am Fahrkartenschalter entfällt, ebenso die lästigen Wartezeiten im Bus und am Fahrkartenschalter.
- Größere Möglichkeiten der Ausnutzung der ABO-Karte gegenüber der Monatskarte (Ferien) bei gleichbleibendem Eigenanteil.
Wie bekommt man die ABO-Karte?
Damit die Schülerinnen und Schüler die Vorteile der ABO-Karte in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass uns die Eltern von Realschülern, Gesamtschülern, Berufsbildenen Schülern und Gymnasiasten, eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung des Eigenanteils erteilen.
Im Wege des Bankeinzugverfahren bucht dann die Kreiskasse Kaiserslautern den monatlichen Eigenanteil von zur Zeit 26,50 Euro von ihrem Konto ab. Pro Schuljahr wird der Eigenanteil in der Regel für 10 Monate (September - Juni) abgebucht.
Wenn die Schülerin oder der Schüler die Schule vorzeitig verlässt oder die ABO-Karte aus anderen Gründen nicht mehr benötigt, gibt sie/er diese unverzüglich an die Schule oder an uns zurück und teilt uns kurz die Gründe mit (z.B. Umzug nach ......, Schulwechsel auf die ..... usw.). Wir stoppen dann das Einzugsverfahren.
Sollte eine Abbuchung zu Unrecht erfolgt sein, bitten wir um kurze telefonische Rücksprache mit uns, bevor Sie dem Einzug widersprechen und uns wie Ihnen dadurch evtl. unnötige Kosten entstehen.
Sollte eine Schülerin oder ein Schüler über längere Zeit erkranken und an der Teilnahme am Unterricht verhindert sein, setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch in Verbindung.
Was müssen Sie tun?
Die Eltern (bzw. Kontoinhaber) füllen eine Einzugsermächtigung aus (Unterschrift nicht vergessen!), fügen diese dem Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten bei und geben den Vordruck bei der Schule ab.
Stichtag!
Stichtag ist der 15. April. Wenn uns bis zu diesem Zeitpunkt der Antrag mit Passfoto und die unterschriebene Einzugsermächtigung vorliegen, werden wir die ABO-Karte bestellen und an die Schule ausliefern. Die ABO-Karten werden am ersten Schultag in der Schule ausgehändigt.
Wichtig:
In der ersten Schulwoche können die öffentlichen Verkehrsmittel ohne Fahrausweise von den Schülerinnen und Schülern genutzt werden.
Achtung!
Die ABO-Karte bedeutet bares Geld. Bei Verlust der Karte stellt das jeweilige Verkehrsunternehmen gegen ein Entgelt von 15,00 Euro einmalig eine Ersatz-ABO-Karte für die restliche Geltungsdauer aus. Für beschädigte oder unbrauchbar gewordene ABO-Karten wird gegen Rückgabe dieser Karte (über die Schule) von den Verkehrsunternehmen beim ersten Mal kostenlos, in weiteren Fällen gegen ein Entgelt von 15,00 Euro eine Ersatz-ABO-Karte ausgestellt.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat oder an die Kreisverwaltung Kaiserslautern.
Für Auskünfte über Fahrpläne steht Ihnen die Service-Hotline des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar unter der Telefonnummer 01805 - 876 46 36 zur Verfügung.
Fahrplan- und Tarifauskünfte sind im Internet unter http://www.vrn.de erhältlich.
| Name | Telefon | Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| Römischer Elke | 0631 7105-402 | 0631 7105-476 | 12 |
| Sokoli Annerose | 0631 7105-357 | 0631 7105-476 | 12 |

