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Infektionsschutz

Eine der wesentlichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Dazu arbeiten die Gesundheitsämter auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eng mit den Behörden, den Verantwortlichen im Gesundheitswesen, in den Gemeinschaftseinrichtungen und mit den Betroffenen zusammen.

Dem Gesundheitsamt werden gemäß der gesetzlichen Vorgaben, Krankheiten oder Krankheitserreger gemeldet. Um die Gefahren durch die Infektionsquelle zu beseitigen oder eine Weiterverbreitung zu verhindern, muss das Gesundheitsamt umgehend geeignete Ermittlungen bei möglichen Kontaktpersonen bzw. Umgebungsuntersuchungen durchführen. Im Hinblick auf die Prävention von Infektionskrankheiten stehen Träger und Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelbetrieben und Einrichtungen im Gesundheitswesen in einer ganz besonderen Verantwortung.

Allgemeine Informationen zu wichtigen Infektionskrankheiten
Deutsches grünes Kreuz - Infektionskrankheiten von A-Z

Informationen für Beschäftigte beim Umgang mit Lebensmitteln

Belehrung nach § 43 IfSG vor der Aufnahme einer Tätigkeit im Sinne des § 42 IfSG. Das Gesundheitsamt führt mindestens zweimal wöchentlich Gruppenbelehrungen durch.

Infektionshygiene

Infektionshygiene u. a. für Arztpraxen, stationäre Krankenhauseinrichtungen, Pflege und Altenheime, Einrichtungen der Schönheitspflege und Gemeinschaftseinrichtungen.

Informationen zu Impfungen

Effektivste Maßnahme der Prävention von Infektionskrankheiten [mehr...]