Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Schulärztlicher Dienst
Schuleingangsuntersuchung
Alle Kinder, die bis einschließlich 31. August 6 Jahre alt werden, werden im gleichen Jahr schulpflichtig. Jüngere Kinder können eingeschult werden. Gemäß der Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz müssen die Kinder zuvor schulärztlich untersucht werden.
Wichtige Informationen zur Schuleingangsuntersuchung
Förderschulgutachten
Das Verwaltungsverfahren zur Feststellung eines besonderen Förderbedarfes durch eine Förderschule fordert auch ein schulärztliches Gutachten. Hierin ist u.a. die spezifische Behinderung oder Störung und der daraus resultierende Hilfebedarf unter Berücksichtigung aller in der Vergangenheit durch den Kinderarzt oder sozialpädiatrische Einrichtungen erstellten Gutachten und Befundberichte zu beschreiben.
Sonderpädagogik in Rheinland-Pfalz: Sonderpädagogische Förderung
Gutachten zur Schulfähigkeit
- wenn erhöhte Fehlzeiten durch die Schulleitung festgestellt werden, zur Überprüfung gesundheitlicher oder psychosozialer Hintergründe
- wenn Unterrichtsbefreiungen/Teilbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sind
Kindeswohl und Kindergesundheit
Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit ist seit März 2008 in Rheinland-Pfalz in Kraft. Der Gesetzgeber möchte durch eine verbesserte Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) und durch früh einsetzende Förderung die Kindergesundheit stärken und zum wirksamen Schutz unserer Kinder beitragen.
Zum Kindeswohl: Steigerung der Wahrnehmung der U-Untersuchung
Zur Kindergesundheit: Förderung der Kindergesundheit, Präventionsmaßnahmen
Begutachtungswesen
Alle Gutachten, die der jugendärztliche Dienst erstellt, werden von öffentlichen Stellen in Auftrag gegeben:
- z.B. durch die Sozialbehörden
- bei Anträgen für Kinder auf Leistungen nach den Regelungen der Sozialgesetzbücher (SGB II, IX und XII) Grundsicherung, Behinderung oder Sozialhilfe,
- insbesondere bei Eingliederungshilfen, Frühfördermaßnahmen oder Integrationshilfen,
- im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes
- oder durch die behördlichen Personalstellen auf Grund beihilferechtlicher Fragestellungen
| Name | Telefon | Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| Freiberg Hella | 0631 7105-552 | 0631 7105-251 /-554 | G225 |
| Fröhlich Rita | 0631 7105-551 | 0631 7105-554 | G224 |
| Krämer Jenny | 0631 7105-546 | 0631 7105-251 /-554 | G211 |
| Luthringshauser Astrid | 0631 7105-565 | 0631 7105-251 | G228 |
| Rihlmann-Kauff Andrea | 0631 7105-581 | 0631 7105-251 /-554 | G207 |
| Rodrian Klaus | 0631 7105-549 | 0631 7105-554 | G208 |
| Werner Agnes | 0631 7105-548 | 0631 7105-554 | G210 |

