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Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Schulärztlicher Dienst

Schuleingangsuntersuchung

Alle Kinder, die bis einschließlich 31. August 6 Jahre alt werden, werden im gleichen Jahr schulpflichtig. Jüngere Kinder können eingeschult werden. Gemäß der Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz müssen die Kinder zuvor schulärztlich untersucht werden.

Wichtige Informationen zur Schuleingangsuntersuchung

Förderschulgutachten

Das Verwaltungsverfahren zur Feststellung eines besonderen Förderbedarfes durch eine Förderschule fordert auch ein schulärztliches Gutachten. Hierin ist u.a. die spezifische Behinderung oder Störung und der daraus resultierende Hilfebedarf unter Berücksichtigung aller in der Vergangenheit durch den Kinderarzt oder sozialpädiatrische Einrichtungen erstellten Gutachten und Befundberichte zu beschreiben.

Sonderpädagogik in Rheinland-Pfalz: Sonderpädagogische Förderung

Gutachten zur Schulfähigkeit

  • wenn erhöhte Fehlzeiten durch die Schulleitung festgestellt werden, zur Überprüfung gesundheitlicher oder psychosozialer Hintergründe
  • wenn Unterrichtsbefreiungen/Teilbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sind

Schulgesetz Rheinland-Pfalz

Kindeswohl und Kindergesundheit

Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit ist seit März 2008 in Rheinland-Pfalz in Kraft. Der Gesetzgeber möchte durch eine verbesserte Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) und durch früh einsetzende Förderung die Kindergesundheit stärken und zum wirksamen Schutz unserer Kinder beitragen.

Zum Kindeswohl: Steigerung der Wahrnehmung der U-Untersuchung

Zur Kindergesundheit: Förderung der Kindergesundheit, Präventionsmaßnahmen

Begutachtungswesen

Alle Gutachten, die der jugendärztliche Dienst erstellt, werden von öffentlichen Stellen in Auftrag gegeben:

  • z.B. durch die Sozialbehörden
  • bei Anträgen für Kinder auf Leistungen nach den Regelungen der Sozialgesetzbücher (SGB II, IX und XII) Grundsicherung, Behinderung oder Sozialhilfe,
  • insbesondere bei Eingliederungshilfen, Frühfördermaßnahmen oder Integrationshilfen,
  • im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes
  • oder durch die behördlichen Personalstellen auf Grund beihilferechtlicher Fragestellungen
Kontakt
Name Telefon Fax Raum
Freiberg Hella 0631 7105-552 0631 7105-251 /-554 G225
Fröhlich Rita 0631 7105-551 0631 7105-554 G224
Krämer Jenny 0631 7105-546 0631 7105-251 /-554 G211
Luthringshauser Astrid 0631 7105-565 0631 7105-251 G228
Rihlmann-Kauff Andrea 0631 7105-581 0631 7105-251 /-554 G207
Rodrian Klaus 0631 7105-549 0631 7105-554 G208
Werner Agnes 0631 7105-548 0631 7105-554 G210