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Kindeswohl und Kindergesundheit

Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit ist seit März 2008 in Rheinland-Pfalz in Kraft. Der Gesetzgeber möchte durch eine verbesserte Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) und durch früh einsetzende Förderung die Kindergesundheit stärken und zum wirksamen Schutz unserer Kinder beitragen.

Seit 2008 erhalten die Eltern in Rheinland-Pfalz deshalb zur jeweils nächsten U-Untersuchung ihres Kindes eine Einladung. Das beigefügte Bestätigungsformular wird nach der Untersuchung vom Arzt an eine zentrale Meldestelle weitergeleitet.

Diese schaltet, sollte innerhalb der empfohlenen Frist keine Bestätigung eingehen, das zuständige Gesundheitsamt ein.

Die Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes setzen sich dann unverzüglich schriftlich, telefonisch oder per Hausbesuch mit den Eltern in Verbindung und wirken auf eine Inanspruchnahme der ausstehenden U-Untersuchung hin.

Nach dem geltenden LKindSchuG hat das Gesundheitsamt die Pflicht, in bestimmten Fällen das Jugendamt einzuschalten.

Kontakt
Name Telefon Fax Raum
Freiberg Hella 0631 7105-552 0631 7105-251 /-554 G225
Fröhlich Rita 0631 7105-551 0631 7105-554 G224
Krämer Jenny 0631 7105-546 0631 7105-251 /-554 G211
Luthringshauser Astrid 0631 7105-565 0631 7105-251 G228
Rihlmann-Kauff Andrea 0631 7105-581 0631 7105-251 /-554 G207
Rodrian Klaus 0631 7105-549 0631 7105-554 G208
Werner Agnes 0631 7105-548 0631 7105-554 G210