Kindeswohl und Kindergesundheit
Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit ist seit März 2008 in Rheinland-Pfalz in Kraft. Der Gesetzgeber möchte durch eine verbesserte Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) und durch früh einsetzende Förderung die Kindergesundheit stärken und zum wirksamen Schutz unserer Kinder beitragen.
Seit 2008 erhalten die Eltern in Rheinland-Pfalz deshalb zur jeweils nächsten U-Untersuchung ihres Kindes eine Einladung. Das beigefügte Bestätigungsformular wird nach der Untersuchung vom Arzt an eine zentrale Meldestelle weitergeleitet.
Diese schaltet, sollte innerhalb der empfohlenen Frist keine Bestätigung eingehen, das zuständige Gesundheitsamt ein.
Die Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes setzen sich dann unverzüglich schriftlich, telefonisch oder per Hausbesuch mit den Eltern in Verbindung und wirken auf eine Inanspruchnahme der ausstehenden U-Untersuchung hin.
Nach dem geltenden LKindSchuG hat das Gesundheitsamt die Pflicht, in bestimmten Fällen das Jugendamt einzuschalten.
| Name | Telefon | Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| Freiberg Hella | 0631 7105-552 | 0631 7105-251 /-554 | G225 |
| Fröhlich Rita | 0631 7105-551 | 0631 7105-554 | G224 |
| Krämer Jenny | 0631 7105-546 | 0631 7105-251 /-554 | G211 |
| Luthringshauser Astrid | 0631 7105-565 | 0631 7105-251 | G228 |
| Rihlmann-Kauff Andrea | 0631 7105-581 | 0631 7105-251 /-554 | G207 |
| Rodrian Klaus | 0631 7105-549 | 0631 7105-554 | G208 |
| Werner Agnes | 0631 7105-548 | 0631 7105-554 | G210 |

