Schuleingangsuntersuchung
Alle Kinder, die bis einschließlich 31. August 6 Jahre alt werden, werden im gleichen Jahr schulpflichtig. Jüngere Kinder können eingeschult werden. Gemäß der Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz müssen die Kinder zuvor schulärztlich untersucht werden. Dazu werden die Kinder zusammen mit ihren Eltern bzw Erziehungsberechtigten zu einem festen Termin eingeladen,- meist in die Grundschule des Kindes. Mit der Terminmitteilung erhalten die Eltern einen Fragebogen, der zusammen mit dem Impfausweis und dem gelben Vorsorgeheft mitgebracht werden soll.
Die Einschulungsuntersuchung umfasst:
Seh- und Hörtest, sowie Untersuchungen zur Sprachentwicklung, Wahrnehmungsfähigkeit, Konzentration, Merkfähigkeit, Ausdauer, sozial- emotionalen Kompetenzen, Grob/- und Feinmotorik und zum allgemeinem körperlichen Gesundheitszustand. Sie dauert üblicherweise 15-30 Minuten.
Die Schulleitung erhält abschließend eine schriftliche schulärztliche Stellungnahme. Die Aufnahme oder Zurückstellung eines Kindes erfolgt gemäß der Schulordnung durch Entscheidung des Schulleiters, der sich mit dem Schularzt ins Benehmen setzt.
Die jahrgangsweise erhobenen Daten sind in anonymisierter Form auch Grundlage für die landesweite Gesundheitsberichtserstattung und Maßnahmen der Gesundheitsförderung.
Wenn Ihr Kind unvorhergesehenermaßen krank sein sollte, rufen Sie bitte umgehend an.
| Name | Telefon | Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| Freiberg Hella | 0631 7105-552 | 0631 7105-251 /-554 | G225 |
| Krämer Jenny | 0631 7105-546 | 0631 7105-251 /-554 | G211 |
| Rihlmann-Kauff Andrea | 0631 7105-581 | 0631 7105-251 /-554 | G207 |

