Vorgehensweise bei Heimunterbringung
Finanzierung des Pflegeheimplatzes
1.1 Antrag bei der Pflegekasse (=Krankenkasse) stellen
- Falls bereits eine Pflegestufe anerkannt wurde: Pflegekasse über geplante stationäre Pflege informieren
- Ansonsten: Leistungen der Pflegeversicherung für vollstationäre Pflege beantragen
- Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft Umfang der Pflegebedürftigkeit (in der Regel nur zu Hause oder im Pflegeheim, nicht im Krankenhaus)
- Pflegekasse entscheidet über Pflegestufe
- Leistungen werden ab Antragstellung gewährt
1.2 Antrag bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern stellen
- Die Kreisverwaltung Kaiserslautern ist zuständig, wenn die pflegebedürftige Person vor der Aufnahme im Pflegeheim ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Kaiserslautern hatte
- Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch (SGB XII) vor der Aufnahme in der stationären Pflegeeinrichtung beantragen
- Leistungen nach dem SGB XII werden nur gewährt, wenn und soweit die Heimkosten anderweitig nicht abgedeckt werden können (z.B. aus Einkommen, Renten, Mieteinnahmen, Sparvermögen, Immobilienverkauf, Leistungen Dritter, Leistungen der Pflegekasse) Die Kreisverwaltung Kaiserslautern kann in eigener Verantwortung die Notwendigkeit einer stationären pflegerischen Versorgung im Rahmen des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ überprüfen
- Leistungen erfolgen -sofern Voraussetzungen vorliegen- ab Antragstellung, (vorbehaltlich der Prüfung und Entscheidung durch die Kreisverwaltung Kaiserslautern)
Dem Antrag auf Hilfe zur Pflege sind folgenden Unterlagen beizufügen:
- Erklärung über Vermögen (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
- Kopien aller aktuellen Einkommensnachweise (Rentenbescheide usw.)
- Kopien aller aktuellen Vermögensnachweise (Sparbücher, sonstige Geldanlagen, Girokontoauszüge der letzten zwölf Monate)
Sofern bereits vorhanden sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Bescheid der Pflegekasse
- Bestellungsurkunde des gerichtlich bestellten Betreuers
- Vollmachten
- Schwerbehindertenausweis
- Versicherungsnachweise (Policen aller vorhandenen Versicherungen)
- Notarielle Verträge (Wohn-/Nießbrauchsrechte, Übertragungen oder Verkäufe von Immobilien usw.)
- Grundbuchauszug über vorhandenen Grundbesitz
Pflegeheimplätze im Landkreis Kaiserslautern
Die im Landkreis Kaiserslautern vorhandenen Pflegeheime sowie eine mögliche Entscheidungshilfe bei der Suche nach einem stationären Pflegeplatz finden sich hier (Verzeichnis aller stationären Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz)

