Patientenverfügung
Informationen zum Thema Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht sowie entsprechende Vordrucke erhalten sie beim Justizministerium Rheinland-Pfalz.
Jeder Mensch kann plötzlich durch Krankheit oder Unfall in eine Lage geraten, in der er selbst seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. In diesem Fall müssen sich meist Angehörige oder andere Personen des Vertrauens um die Angelegenheiten kümmern. Diese Angehörigen oder Vertrauenspersonen benötigen allerdings wichtige Informationen, um handeln zu können. Um für diesen Fall vorzusorgen kann beispielsweise eine Aufstellung mit wichtigen persönlichen Angaben erstellt und an einem sicheren Ort verwahrt werden. Angehörige oder sonstige Vertrauenspersonen sollten informiert sein, wo sich diese Aufstellung befindet.
Inhalte dieser Aufstellung können u.a. sein:
- Persönliche Daten
- Daten von Haus-/Fachärzten, Therapeuten und Krankenhäusern
- Daten von im Notfall zu benachrichtigenden Personen
- Regelmäßig einzunehmende Medikamente (hier bitte besonders auf eine regelmäßige Aktualisierung achten)
- Informationen über vorhandene Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, sonstige Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, Testament
- Informationen über bestehende Versicherungen und sonstige wichtige Verträge (Mietvertrag, Darlehensverträge, ...)
- Informationen über laufende finanzielle Verbindlichkeiten (Ratenzahlungen, ...)
- Informationen über bestehende Bankverbindungen (Konten, Bankschließfächer, ...)
Unter Umständen kann die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung erforderlich werden. Die Betreuung umfasst dabei lediglich die Aufgaben, welche von der betroffenen Person nicht mehr selbst geregelt werden können (z.B. Gesundheitsvorsorge, Vermögensangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten usw).
Die Betreuung ist zeitlich befristet und darf auch nur dann eingerichtet werden, wenn andere Hilfen nicht ausreichen, um die Angelegenheiten zu regeln (beispielsweise Vollmachten). Hilfen, die Vorrang vor einer Betreuung haben, sind unter anderem Vollmachten. Diese können sich auf einzelne Bereiche beziehen (etwa Bankgeschäfte) aber auch umfassend ausgestaltet sein, wie beispielsweise eine Vorsorgevollmacht.
Sinnvollerweise wird die Vollmacht in Schriftform erteilt. Sie kann Regelungen enthalten, welche Angelegenheiten wie zu regeln sind, wenn man selbst hierzu nicht mehr in der Lage ist. Vor dem Verfassen einer solch umfangreichen Vollmacht sollten Sie sich unbedingt ausführlich und individuell beraten lassen, um die Vor- und Nachteile abwägen zu können. Falls Sie keine Vorsorgevollmacht erteilen möchten oder niemanden kennen, dem Sie eine solche Vollmacht erteilen können, besteht dennoch die Möglichkeit, für den Fall einer Betreuungsbedürftigkeit vorab Wünsche und Vorstellungen zu äußern. Dies kann in Form einer Betreuungsverfügung oder, für den Fall der ärztlichen Behandlung, einer Patientenverfügung erfolgen.
Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen sollten im Ernstfall rasch auffindbar sein.

