Jagdscheine -Gebührenregelung-
Gebührenverzeichnis vom Februar 2009
Ausländer zahlen die gleiche Gebühr wie Inländer. Die Gebühr für einen Tagesjagdschein entspricht der Gebühr für einen Jahresjagdschein. Die Erteilung oder Verlängerung eines Falkner-Jagdscheins ist in den Fällen gebührenfrei, in denen dieser gleichzeitig mit dem regulären Jagdschein gelöst wird.
| Jagdschein | Gebühr | Abgabe | Summe |
|---|---|---|---|
| Jahresjagdschein | 16,00 € | 80,00 € | 96,00 € |
| 2-Jahresjagdschein | 25,00 € | 125,00 € | 150,00 € |
| 3-Jahresjagdschein | 30,00 € | 150,00 € | 180,00 € |
| Jugend-Jahresjagdschein | 8,00 € | 40,00 € | 48,00 € |
| Jugend-2-Jahresjagdschein | 12,50 € | 62,50 € | 75,00 € |
| Falkner-Jahresjagdschein | 16,00 € | 80,00 € | 96,00 € |
| Falkner-2-Jahresjagdschein | 25,00 € | 125,00 € | 150,00 € |
| Falkner-3-Jahresjagdschein | 30,00 € | 150,00 € | 180,00 € |
Vorbereitung zur Jägerprüfung nach dem Landesjagdgesetz
Jagen lernen von Jägern
Wie jedes Jahr führt die Untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Kaiserslautern auch 2012/2013 eine Jägerprüfung durch.
Zur Vorbereitung bietet auch in diesem Jahr der Landesjagdverband, Kreisgruppe Kaiserslautern einen Lehrgang zum Erwerb des Jagdscheines an.
Unser Lehrgang beginnt im Mai 2012 und verbindet die bewährten Grundsätze einer traditionellen Ausbildung mit modernsten Lehrmitteln und Methoden. Durch die fundierte Ausbildung, in der Anwärter/innen von einem/einer Lehrjäger/in begleitet wird, erlebt und erlernt der/die Jagdscheinanwärter/in die Jagd in allen Jahreszeiten, wobei auf die praktische Ausbildung besonderen Wert gelegt wird. Zugleich werden wertvolle Kontakte zu „alten Hasen“ geknüpft, die während der Ausbildung das jagdliche Handwerk lehren und später auch Jagdgelegenheiten vermitteln können.
Den theoretischen Unterricht übernehmen erfahrene Jäger, Förster, Büchsenmachermeister, Juristen, Hundeführer, Biologen und Schießausbilder, unter anderem der deutsche Meister im jagdlichen Schießen. Unsere Ausbildung erlaubt den Jagdscheinanwärtern/innen alle Theorie und Praxis des Jagens über einen angemessenen Zeitraum zu erlernen. Die zeitliche Planung kann weitgehend mit den persönlichen Bedürfnissen der Jagdschüler abgestimmt werden, so dass der Erwerb des Jagdscheines für alle Interessenten, auch neben den familiären und beruflichen Verpflichtungen, möglich ist.
Die Qualität der Ausbildung sowie alle Referenten sind von der Oberen Jagdbehörde anerkannt.
Sollten Sie Interesse am Erlernen des Waidwerks haben, informieren Sie sich über unsere Internetseite http://www.jagdnetz.de/LJV-RP/Kaiserslautern oder wenden Sie sich an Ausbildungsleiter Markus Müller,
Tel.: 0171/4817746.
Der von der Kreisverwaltung beauftragte Prüfungsleiter, Kreisjagdmeister Hubertus Gramowski, informiert über die geplanten Prüfungstermine:
Die Schießprüfung findet bereits am Samstag, den 20. Oktober 2012, die schriftliche Prüfung am Samstag, den 13. April 2013 und die mündlich-praktische Prüfung am Samstag, den 27. April 2013 statt.
Jägerprüfung
Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung ist eine theoretische und praktische Ausbildung bei einem Jagdverband, bei einer Jagdschule oder bei einem Mentor zu absolvieren.
Die Dauer der jagdlichen Ausbildung bei einem Mentor muss mindestens 6 Monate betragen.
Die Jägerprüfung selbst besteht aus der Schießprüfung, der schriftlichen Prüfung und der mündlich-praktischen Prüfung. Die Schießprüfung gliedert sich in die Disziplinen Flintenschießen, Büchsenschießen und das Schießen mit einer Faustfeuerwaffe.
In der schriftlichen und in der mündlich-praktischen Prüfung sind vom Prüfling ausreichende Kenntnisse in sechs Sachgebieten nachzuweisen:
- Sachgebiet 1: Tierarten, Wildbiologie, Wildhege.
- Sachgebiet 2: Jagdbetrieb (einschl. Unfallverhütung und des erforderlichen jagdlichen Brauchtums), Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Führung von Jagdhunden.
- Sachgebiet 3: Waffenrecht, Waffentechnik, Umgang mit Waffen und Munition (insbesondere Führung von Jagdwaffen einschließlich Kurzwaffen).
- Sachgebiet 4: Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hybienisch erforderlichen Maßnahmen, Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel.
- Sachgebiet 5: Jagdrecht.
- Sachgebiet 6: Tierschutz-, Naturschutz- und Landespflegerecht.
Abschussregelungen
Mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes im Jahr 2010 wurde auch die Abschussregelung neu geregelt. Grundsätzlich treffen nun die Vertragsparteien eine privatrechtliche Abschussvereinbarung. Diese ersetzt die bisherigen Abschussfestsetzungen der Behörde. Nur in Ausnahmefällen kommt noch eine behördliche Abschussfestsetzung in Frage. Für Rot- Dam- und Muffelwild gibt es eine Sonderregelung. Hier erfolgt die Abschussfestsetzung durch die noch zu bildenden Hegegemeinschaften. Rot-, Dam- und Muffelwild darf in Rheinland-Pfalz nur in dafür ausgewiesenen Bewirtschaftungsbezirken gehegt werden. Für die beiden letztgenannten Schalenwildarten sind im Landkreis Kaiserslautern keine solchen Bezirke ausgewiesen. Ein Bewirtschaftungsbezirk für Rotwild besteht im südlichen Teil des Landkreises und den angrenzenden Landkreisen in Form des Rotwildringes "Pfälzer Wald".
Fütterungs- und Kirrungsverordnung
Seit dem 1. September 2005 sind in Rheinland-Pfalz Kirrungen für Schwarzwild (Anlockfütterungen, mit max. 1 Liter Getreide, zum Zwecke des Anlockens und Erlegens der Sauen) künftig nur noch nach Voranzeige bei der unteren Jagdbehörde möglich.
In allen Revieren dürfen bis 150 ha Fläche 2 Kirrungen eingerichtet werden.
Für jede weitere 75 ha kann eine weitere Kirrung installiert werden.
Alle zulässigen Kirrungen sind durch einen vorzulegenden Plan des Jagdreviers zu dokumentieren.
Jagdbezirke
Aufgrund des bundeseinheitlichen Reviersystems ergibt sich für den Landkreis Kaiserslautern folgende Anzahl an Jagdbezirken:
- 62 Gemeinschaftliche Jagdbezirke
- 3 Kommunale Eigenjagdbezirke
- 4 Private Eigenjagdbezirke
- 27 verpachtete Eigenjagdbezirke und zwei Regiejagden der Landesforstverwaltung
- 3 Eigenjagdbezirke der Bundesforstverwaltung
| Name | Telefon | Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| Morgenstern Uwe | 0631 7105-323 | 0631 7105-457 | G111a |

