Infektion des Rindes
- Hinweise der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz zur Tötung von BVD-Virus-positiven Rindern
- BHV1-Sanierung im Milchviehbestand
- Antrag auf Beihilfe wegen Tötung von BVD-Virämikern
- Bescheinigung an die Veterinärbehörde bei unmittelbarer Schlachtung
- Tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes zur Impfung nicht BHV1-freier Rinderbestände in Rheinland-Pfalz vom 11.06.2008
Die o.a. Allgemeinverfügung ordnet die Impfung aller nicht BHV-1 freien Rinderbestände an. Ausgenommen sind Tierhalter nach Nr. 1 Satz 2 und 3 der Allgemeinverfügung.
Wichtige Links:
Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz - Tiere
| Name | Telefon | Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| Dr. Hofmann Holger | 0631 7105-452 | 0631 7105-457 | G128 |

