Die Herkulesstaude

- Quelle: Manfred Rose / pixelio.de
Die nachfolgenden Informationen sind als Hilfestellung zur Abschätzung der Gefährdung und ggf. eigenen Bekämpfung der Pflanze für betroffene Bürger gedacht. Eine Bekämpfung von Amts wegen findet nicht statt. Sofern eine Bekämpfung aus Verkehrssicherungsgründen angezeigt ist, ist der Verkehrssicherungspflichtige, i.d.R. also der Grundstückseigentümer zuständig.
Allgemeines:
- Botanischer Name: Heracleum mantegazzianum
- Nichteinheimisch, Heimat: Südostasien
- Neophyt, d.h. Neubürger, seit Mitte des 19. Jhdts. in Gärten und Parkanlagen Europas kultiviert, breitet sich seitdem vor allem entlang von Gewässern und gestörten Offenlandbiotopen aus.
- Zwei- bis mehrjährig, Samen keimen erst nach zwei- bis dreimonatigen Kälteperioden, vorwiegend im März, teilweise schon im Herbst, Blüte im 2. und 3. Jahr, Blüte und Früchte nur einmal je Pflanze, eine Pflanze kann mehr als 100.000 Samen erzeugen, die bis zu 7 Jahren keimfähig bleiben, Pfahlwurzel äußerst regenerationsfreudig.
Problematik:
Durchdringung und Veränderung von heimischen Vegetationstypen, lokale Verminderung der Artenvielfalt, z.B. in Ufergesellschaften; phototoxisch, bei Verletzung der Pflanze Freisetzung von Furanocumarinen, die bei Kontakt mit der Haut unter Sonnenlichteinwirkung zu verstärkter Pigmentation, Schwellungen und Verbrennungen zweiten bis dritten Grades führen.
Eine Bekämpfung ist in folgenden Fällen angezeigt:
- Bei Gefährdung der menschlichen Gesundheit überall dort, wo der Mensch relativ wahrscheinlich mit ihr ungewollt in engen Kontakt kommen und sich verletzten kann, z.B. an Kinderspielplätzen, Bushaltestellen, etc.
- Bei ernsthafter Bedrohung schützenswerter Vegetation und von gefährdeten Arten. Die Bekämpfung ist sehr schwierig, zeit- und kostenaufwendig und vielfach eine Daueraufgabe. Sie sollte durch den Grundstückseigentümer/-nutzer schon beim ersten Auftreten einzelner Pflanzen aufgenommen werden. Eine Ausrottung ist nur lokal möglich.
Methode:
- Im vegetativen Zustand den obersten Wurzelstock bis mind. 15 cm tief unter der Erdoberfläche abstechen und zwar im Herbst (spätesten im Oktober) oder im Frühjahr (spätestens im April); Maßnahme nach 2 - 3 Wochen bzw. bei Durchführung im Herbst des Folgejahres kontrollieren, evtl. nacharbeiten. Mähen ist zwecklos, wg. Neuaustrieb!
- In blühendem Zustand zu Blühbeginn mit der Maschine mähen, Mähgut beseitigen, mehrmals nach 3 - 4 Wochen wiederholen oder oberste Wurzelstockschicht nach der ersten Mahd abtragen, Flächen jeweils nach 2 - 3 Wochen und im Folgejahr kontrollieren.
- In blühendem Zustand zu Beginn des Fruchtansatzes (Vorsicht: ausfallende Samen reifen nach!) große Bestände mit einer Maschine mähen, Einzelpflanzen mit einem Beil abhacken, Mähgut beseitigen und verbrennen, Flächen nach 2 - 3 Wochen und im Folgejahr kontrollieren. Es genügt auch, alle Einzelblüten zu Beginn des Fruchtansatzes zu entfernen.
- Große Bestände, vor allem solche in unterschiedlichen Altersstadien - wenn das Gelände es erlaubt - im Herbst mit einer Traktorfräse mindestens 12 cm tief fräsen (Wurzeln werden zerhackt), im Frühjahr kontrollieren, restliche Pflanzen mit Spaten entfernen. in Gärten zur Minderung des Samennachschubs Blüten zu Beginn des Fruchtansatzes in Plastikfolie einbinden oder abschneiden und entsorgen, nicht kompostieren; Gartenabfälle nicht in der freien Landschaft abkippen. Wegen der Gefährlichkeit des Spritzsaftes müssen Gesicht, Arme und Hände wie der gesamte Körper bei den Bekämpfungsmaßnahmen gut geschützt werden! Grundsätzlich verboten ist eine chemische Bekämpfung mit Ausnahme im Rahmen einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung und der Bewirtschaftung von Haus- und Kleingärten sowie durch Abbrennen. Der Einsatz von Herbiziden, wie z.B. Roundup, ist wirkungsarm bis wirkungslos. Genauso ist die Ansiedlung der Herkulesstaude in der freien Natur grundsätzlich verboten, da es sich um eine gebietsfremde Art handelt.
(Quelle: Wolff-Straub, R. 1998, in LÖBF-Mitteilungen 2/98, S.70 f.)

