Änderung der Personalien
Änderungen wie z.B. der Familienname bei Eheschließung bzw. die Anschrift müssen im Führerschein nicht vorgenommen werden.
Auf Wunsch kann jedoch ein Ersatzführerschein ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Ein geänderter Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Passbild
Mindestalter für Fahrerlaubnisse
Klassen A1,L,M,T: 16 Jahre**
Klassen A,B,C,C1,BE,CE*,C1E*: 18 Jahre
Klasse A: Bei Leistungsbegrenzung 18 Jahre. Bei Direkteinstieg 25 Jahre
Klasse CE,D,D1,DE,D1E: 21 Jahre
Bis zum 21. Lebensjahr keine gewerbliche Güterbeförderung!
** Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h geführt werden.
Ersterteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Antrag auf Erteilung/Verlängerung
Erforderliche Unterlagen:
- 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
- Personalausweis oder Reisepass
- Angabe der Fahrschule Bei Antrag auf Klasse A1, A, B, BE, M, L, S, T
Sehtestbescheinigung (z. B. amtlich anerkannten Sehteststelle) oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes Teilnahmebescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Bei Antrag auf Klasse C, C1, C1E, CE, D, D1, DE, D1E
Gutachten eines Augenarztes gemäß der Anlage 6 der FeV
Eignungsnachweis (ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5 der FeV und bei den Klassen D bzw. D1 zusätzlich testpsychologische Untersuchung
Bescheinung über Ausbildung in Erster-Hilfe
Gebühren: 43,40 Euro (Ersterteilung) bzw. 42,60 Euro (Erweiterung)
Antragstellung direkt über die Kreisverwaltung oder über die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung.
Geltung alter deutscher Führerscheine in EU-Staaten
Da in letzter Zeit immer wieder die Frage der Weitergeltung der alten (grauen bzw. rosaroten) deutschen Führerscheine auftaucht, informieren wir Sie darüber, dass diese weiterhin in allen EU-Staaten gültig bleiben.Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG müssen sämtliche bisher geltenden Fahrerlaubnis-Dokumente in den anderen EU-Staaten anerkannt werden.
Es ist in einzelnen EU-Staaten vorgekommen, dass Polizisten diese EU-Regelung nicht gekannt haben und Bußgelder verhängt wurden, wenn ein alter deutscher Führerschein bei einer Polizeikontrolle vorgelegt wurde. Es darf weder der neue EU-Führerschein, noch eine Übersetzung des alten Führerscheines oder gar zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden. Dies hat die EU-Kommission mit Entscheidung vom 21.03.2000 ausrücklich bestätigt. Diese Entscheidung in mehreren Sprachen sowie weitere Informationen hierzu können Sie auf der Internetseite des ADAC abrufen.
Wenn Sie beabsichtigen eine längere Fahrt in einen EU-Staat zu unternehmen, empfehlen wir Ihnen, damit Sie eventuellen Problemen aus dem Weg gehen, Ihren alten deutschen Führerschein in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen oder die o. g. EU-Entscheidung in der jeweiligen Landessprache mitzuführen.
Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein
Zur Zeit besteht keine generelle Umtauschpflicht, außer bei einer Erweiterung oder Verlängerung der vorhandenen Fahrerlaubnis, oder bei der Beantragung eines internationalen Führerscheins, oder einer Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und Fahrerkarte.
Erforderliche Unterlagen:
- Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
Gebühr: 24,00 Euro
Der Antrag auf die Umstellung sowie die Aushändigung des neuen Führerscheines kann auch über die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen.
Ersatzführerschein
Bei Verlust bzw. Diebstahl
Ein Ersatzführerschein muss beantragt werden, wenn das Original in Verlust geraten.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
- Bei Diebstahl (Diebstahlanzeige der Polizei)
- Karteikartenabschrift, falls der Führerschein nicht von der Kreisverwaltung Kaiserslautern ausgestellt wurde
- Abgabe einer Versicherung an Eides Statt (nur bei Verlust)
Gebühr: 40,10 Euro bei Verlust plus 30,70 Euro für die eidesstattliche Versicherung
Internationaler Führerschein
Erforderliche Unterlagen:
- EU-Kartenführerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
- Karteikartenabschrift, falls Führerschein nicht von der Kreisverwaltung Kaiserslautern ausgestellt wurde
Gebühr: 16,30 Euro
Internationaler Führerscheine für stationierte Mitglieder nach dem NATO-Truppenstatut
Für die Beantragung eines Internationalen Führerscheines benötigen die stationierten Mitglieder nach dem NATO-Truppenstatut und deren Angehörige folgende Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung eines Internationalen Führerscheins (diesen bekommt man bei der Führerscheinstelle oder Zulassungsstelle auf der BASE)
- Ein biometrisches Lichtbild
- USAREUR-Führerschein
- ID-Karte
Gebühr: 15,30 €
Sind Sie bei uns im Landkreis Kaiserslautern wohnhaft ist der Antrag bei der
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Führerscheinstelle oder am Bürgercenter (Information)
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Tel.: 0631 7105-366 /-266 zu stellen.
Wenn der/die Antragssteller/in in der Stadt Kaiserlautern wohnt muss er/sie den Antrag bei der
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Führerscheinstelle
Gebäude C
Merkurstraße 45
67663 Kaiserslautern
Tel.: 0631 36529-14 /-15, /-31 stellen.
Wer im Landkreis Kusel wohnt muss den Antrag bei der
Kreisverwaltung Kusel
Straßenverkehrsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Tel.: 06381 424-134 /-129 stellen.
Wohnt der/die Antragsteller/in im Donnersbergkreis ist der Antrag bei der
Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Straßenverkehrsbehörde
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Telefonnummer: 06352 710-189 zu stellen.
Ist der/die Antragsteller/in im Landkreis Südwestpfalz wohnhaft wäre der Antrag bei der
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Straßenverkehrsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Unterer Sommerwaldweg 40 – 42
66953 Pirmasens
Tel.: 06331 809-171 /-348, /-274 zu stellen.
Stufenführerschein für Krafträder
Die bisherigen Klassen 1a und 1 gehen in der neuen Klasse A auf. Inhaltlich bleibt der Stufenführerschein bestehen. Die Klasse A ist für die ersten beiden Jahre auf Krafträder bis 25 kW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW (= mindestens 6,25 kg/kW) beschränkt. Nach Ablauf der 2 Jahre dürfen automatisch leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden. Der Ausstellung eines neuen Führerscheins bedarf es nicht, wenn schon ein Kartenführerschein vorhanden ist.
Bei den alten Führerscheinen der Klasse 1a muß nach Ablauf der 2 Jahre erst ein Kartenführerschein der Klasse A beantragt werden, mit dessen Aushändigung dann alle Krafträder gefahren werden dürfen.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
- Führerschein
Gebühr: 24,00 Euro

