Fahrlehrerlaubnis
Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis
Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber:
- mindestens 22 Jahre alt ist
- geistig, körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt
- die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE und sofern die Fahrlehrererlaubnis für die Klasse DE erteilt werden soll, die Fahrerlaubnis der Klasse DE besitzt (eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus)
- über eine ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse verfügt, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
- Innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist.
- abweichend hiervon genügt es, wenn der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klassen BE und DE über eine ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klassen B und D verfügt.
| Name | Telefon | Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| Faber Annette | 0631 7105-282 | 0631 7105-474 | 6 |

