Ausländerrecht
Die Ausländerbehörde ist zuständig in allen Aufenthaltsangelegenheiten von ausländischen Bürgern und Bürgerinnen, z.B.:
- Verpflichtungserklärungen (Einladungen)
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen
- Zustimmung von Visumsanträgen bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland
- Asylverfahren
- Ausweisung und Abschiebung etc.
Die Regelungen im Ausländerrecht sind umfangreich und sehr diffizil. Ebenso unterschiedlich sind die für eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlichen Voraussetzungen, die individuell im persönlichen Gespräch abgeklärt werden müssen.
Wenn Sie einen ausländischen Gast zu Besuch nach Deutschland einladen möchten, ist für das Visumsverfahren bei der deutschen Auslandsvertretung oftmals eine Verpflichtungserklärung („Einladung“) erforderlich. Die Verpflichtungserklärung können Sie bei uns erhalten. Die Gebühr beträgt 25,00 €.
Information:
- Merkblatt für die Abgabe von Verpflichtungserklärungen nach den §§ 66, 67 und 68 des Aufenthaltsgesetzes
- Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der ABH/AV
zur Abgabe der Verpflichtungserklärung - Statement by the signer of the formal obligation before the aliens authority/diplomatic representation concerning the formal obligation
- Déclaration du preneur en charge devant le service des étrangers / la mission diplomatique ou consulaire concernant le dépôt de la déclaration de prise en charge
| Name | Telefon | Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| Huwer Franz | 0631 7105-445 | 0631 7105-474 | 16 |
| Janzer Tim | 0631 7105-401 | 0631 7105-208 | 14 |
| Müller Tobias | 0631 7105-398 | 0631 7105-208 | 15 |
| Schmitt Thomas | 0631 7105-400 | 0631 7105-208 | 17 |
| Spengler Astrid | 0631 7105-201 | 0631 7105-208 | 14 |
Einbürgerung
Die Broschüre "Fragen und Antworten zur Einbürgerung" informiert über die Neuregelungen, gibt einen Überblick über die Vorteile des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit, beantwortet häufig gestellte Fragen zur Einbürgerung und erläutert Besonderheiten für bestimmte Gruppen.
Da eine schriftliche Zusammenfassung nicht alle Facetten des geltenden Rechts darstellen und auch keine individuelle Beratung ersetzen kann, berät Sie die Kreisverwaltung umfassend darüber, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Bitte Beachten!
Kontaktieren Sie uns bitte vor Abgabe des Antrages, wegen der erforderlichen Unterlagen!
| Name | Telefon | Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| Amborn Anneliese | 0631 7105-386 | 0631 7105-474 | 124 |
| Ruby Michael | 0631 7105-387 | 0631 7105-474 | 122 |


