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Ausländerrecht

Die Ausländerbehörde ist zuständig in allen Aufenthaltsangelegenheiten von ausländischen Bürgern und Bürgerinnen, z.B.:

  • Verpflichtungserklärungen (Einladungen)
  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen
  • Zustimmung von Visumsanträgen bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland
  • Asylverfahren
  • Ausweisung und Abschiebung etc.

Die Regelungen im Ausländerrecht sind umfangreich und sehr diffizil. Ebenso unterschiedlich sind die für eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlichen Voraussetzungen, die individuell im persönlichen Gespräch abgeklärt werden müssen.

Wenn Sie einen ausländischen Gast zu Besuch nach Deutschland einladen möchten, ist für das Visumsverfahren bei der deutschen Auslandsvertretung oftmals eine Verpflichtungserklärung („Einladung“) erforderlich. Die Verpflichtungserklärung können Sie bei uns erhalten. Die Gebühr beträgt 25,00 €.

Information:

Kontakt
Name Telefon Fax Raum
Huwer Franz 0631 7105-445 0631 7105-474 16
Janzer Tim 0631 7105-401 0631 7105-208 14
Müller Tobias 0631 7105-398 0631 7105-208 15
Schmitt Thomas 0631 7105-400 0631 7105-208 17
Spengler Astrid 0631 7105-201 0631 7105-208 14

Einbürgerung

Die Broschüre "Fragen und Antworten zur Einbürgerung" informiert über die Neuregelungen, gibt einen Überblick über die Vorteile des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit, beantwortet häufig gestellte Fragen zur Einbürgerung und erläutert Besonderheiten für bestimmte Gruppen.

Da eine schriftliche Zusammenfassung nicht alle Facetten des geltenden Rechts darstellen und auch keine individuelle Beratung ersetzen kann, berät Sie die Kreisverwaltung umfassend darüber, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Bitte Beachten!
Kontaktieren Sie uns bitte vor Abgabe des Antrages, wegen der erforderlichen Unterlagen!

Antrag auf Einbürgerung

Kontakt
Name Telefon Fax Raum
Amborn Anneliese 0631 7105-386 0631 7105-474 124
Ruby Michael 0631 7105-387 0631 7105-474 122

Migration und Integration

Informationen

Fragen und Antworten zur Einbürgerung

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Einführung 1. September 2011