Erforderliche Unterlagen
Für die folgenden Vorgänge ist die Kfz-Zulassungsbehörde zuständig. Auf einen Blick sehen Sie, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen und welche Verwaltungsgebühren anfallen.
Kurzübersicht:
Erforderliche Unterlagen - Zulassung von Kraftfahrzeugen (Standardfälle)
Neuzulassung
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage); bei unseren ausländischen Mitbürgern muss im Pass eine noch gültige Aufenthaltserlaubnis von mind. 3 Monaten bzw. bei EU-Bürgern eine Freizügigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden; außerdem ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage) erforderlich
- Bei Minderjährigen eine Einwilligung beider Elternteile und deren Personalausweise und Benennung eines Zustellbevollmächtigten. Den Antrag hierfür bekommen Sie hier
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Vollmacht für Beauftragten
- Einzugsermächtigung (wird mit Ihrer Unterschrift auf unserem Antragsformular erteilt) + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) (nur bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung). (Hinweis: Die Übereinstimmungsbescheinigung ist auch vorzulegen, wenn bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde).
| Zulassung des Fahrzeugs (ohne Kosten für die Erstellung des/der Kennzeichen) | 26,30 € |
| Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II | 5,10 € + |
| Verwendung von zwei Dokumentensiegeln | 0,60 € + |
| Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € + |
| Reservierung eines Kennzeichens | 2,60 € + |
| Bei nicht getypten Fahrzeugen zusätzlich | 15,30 € + |
Umschreibung Fahrzeuge innerhalb des Landkreises
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage); bei unseren ausländischen Mitbürgern muss im Pass eine noch gültige Aufenthaltserlaubnis von mind. 3 Monaten bzw. bei EU-Bürgern eine Freizügigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden; außerdem ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage) erforderlich
- Bei Minderjährigen eine Einwilligung beider Elternteile und deren Personalausweise und Benennung eines Zustellbevollmächtigten. Den Antrag hierfür bekommen Sie hier
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bei vor dem 01.01.2005 stillgelegten Fahrzeugen eine Abmeldebescheinigung)
- Kennzeichenschilder, wenn neues Kennzeichen gewünscht wird
- Vollmacht für Beauftragten
- Einzugsermächtigung (wird mit Ihrer Unterschrift auf unserem Antragsformular erteilt) + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- Prüfbuch sowie Untersuchungsbericht und Prüfkontrolle der Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP), (falls prüfbuchpflichtig)
| Umschreibung innerhalb (einschl. KBA) | 18,60 € |
| Verwendung von zwei Dokumentensiegeln | 0,60 € + |
| Bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II | |
| Umschreibung innerhalb | 16,00 € |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) | 3,60 € + |
| Ausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil II | 10,20 € + |
| Reservierung eines Kennzeichens | 2,60 € + |
| Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € + |
| Umwandlung in EU-Recht | 5,10 € + |
Umschreibung Fahrzeuge außerhalb des Landkreises
Keine Neuprägung von Kfz-Kennzeichen bei Umzug von der Stadt in den Landkreis Kaiserslautern nötig. Ab sofort müssen keine neuen Kfz-Kennzeichen mehr beim Umzug von der Stadt in den Landkreis Kaiserslautern zugeteilt werden. Die alten Kennzeichen können in diesen Fällen an den Fahrzeugen verbleiben.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage); bei unseren ausländischen Mitbürgern muss im Pass eine noch gültige Aufenthaltserlaubnis von mind. 3 Monaten bzw. bei EU-Bürgern eine Freizügigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden; außerdem ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage) erforderlich
- Bei Minderjährigen eine Einwilligung beider Elternteile und deren Personalausweise und Benennung eines Zustellbevollmächtigten. Den Antrag hierfür bekommen Sie hier
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen eine Abmeldebescheinigung
- Kennzeichenschilder von bisherigem Zulassungsbezirk
- Vollmacht für Beauftragten
- Einzugsermächtigung (wird mit Ihrer Unterschrift auf unserem Antragsformular erteilt) + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- Prüfbuch sowie Untersuchungsbericht und Prüfkontrolle der Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP), (falls prüfbuchpflichtig)
| Umschreibung außerhalb mit Halterwechsel | |
| Umschreibung außerhalb (einschl. KBA) | 28,90 € |
| Bei Verwendung von Dokumentensiegeln | 0,60 € + |
| Bei nicht getypten Fahrzeugen | 15,30 € + |
| Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € + |
| Reservierung eines Kennzeichens | 2,60 € + |
| Bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II | |
| Umschreibung außerhalb | 26,30 € |
| Bei Verwendung von Dokumentensiegeln | 0,60 € + |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) | 3,60 € + |
| Ausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil II | 10,20 € + |
| Umwandlung in EU-Recht | 5,10 € + |
| Bei nicht getypten Fahrzeugen | 15,30 € + |
| Reservierung eines Kennzeichens | 2,60 € + |
| Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € + |
| Umschreibung außerhalb ohne Halterwechsel | |
| Umschreibung außerhalb (einschl. KBA) | 26,80 € |
| Bei Verwendung von Dokumentensiegeln | 0,60 € + |
| Bei nicht getypten Fahrzeugen | 15,30 € + |
| Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € + |
| Reservierung eines Kennzeichens | 2,60 € + |
| Bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II | |
| Umschreibung außerhalb | 26,30 € |
| Bei Verwendung von Dokumentensiegeln | 0,60 € + |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) | 3,60 € + |
| Ausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil II | 10,20 € + |
| Umwandlung in EU-Recht | 5,10 € + |
| Bei nicht getypten Fahrzeugen | 15,30 € + |
| Reservierung eines Kennzeichens | 2,60 € + |
| Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € + |
Wiederzulassung eines Fahrzeuges
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage); bei unseren ausländischen Mitbürgern muss im Pass eine noch gültige Aufenthaltserlaubnis von mind. 3 Monaten bzw. bei EU-Bürgern eine Freizügigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden; außerdem ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage) erforderlich
- Bei Minderjährigen eine Einwilligung beider Elternteile und deren Personalausweise und Benennung eines Zustellbevollmächtigten. Den Antrag hierfür bekommen Sie hier
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen eine Abmeldebescheinigung
- Kennzeichenschilder
- Vollmacht für Beauftragten
- Einzugsermächtigung (wird mit Ihrer Unterschrift auf unserem Antragsformular erteilt) + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- Prüfbuch sowie Untersuchungsbericht und Prüfkontrolle der Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP), (falls prüfbuchpflichtig)
| Wiederzulassung | 11,40 € |
| Bei Verwendung von Dokumentensiegeln | 0,60 € + |
| Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € + |
| Reservierung eines Kennzeichens | 2,60 € + |
| Bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II | |
| Wiederzulassung | 10,90 € |
| Bei Verwendung von Dokumentensiegeln | 0,60 € + |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) | 3,60 € + |
| Umwandlung in EU-Recht | 5,10 € + |
| Bei nicht getypten Fahrzeugen | 15,30 € + |
| Reservierung eines Kennzeichens | 2,60 € + |
| Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € + |
Zulassung eines neuen Fahrzeuges aus dem Ausland
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage); bei unseren ausländischen Mitbürgern muss im Pass eine noch gültige Aufenthaltserlaubnis von mind. 3 Monaten bzw. bei EU-Bürgern eine Freizügigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden; außerdem ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage) erforderlich
- Bei Minderjährigen eine Einwilligung beider Elternteile und deren Personalausweise und Benennung eines Zustellbevollmächtigten. Den Antrag hierfür bekommen Sie hier
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EU-Mitgliedstaaten)
- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten)
- Ausländische Kfz-Papiere bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), (aus den Papieren muss ersichtlich sein, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt)
- Bestätigung des Verkäufers das es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Papiere erstellt wurden und die Angabe des Ursprungsortes
- Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung (ohne CoC)
- Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
- Vollmacht für Beauftragten
- Einzugsermächtigung (wird mit Ihrer Unterschrift auf unserem Antragsformular erteilt) + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
| Zulassung des Fahrzeugs (ohne Kosten für die Erstellung des/der Kennzeichen) | 26,30 € |
| Verwendung von zwei Dokumentensiegeln | 0,60 € + |
| Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € + |
| Reservierung eines Kennzeichens | 2,60 € + |
| Bei nicht getypten Fahrzeugen zusätzlich | 15,30 € + |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) | 3,60 € + |
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage); bei unseren ausländischen Mitbürgern muss im Pass eine noch gültige Aufenthaltserlaubnis von mind. 3 Monaten bzw. bei EU-Bürgern eine Freizügigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden; außerdem ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage) erforderlich
- Bei Minderjährigen eine Einwilligung beider Elternteile und deren Personalausweise und Benennung eines Zustellbevollmächtigten. Den Antrag hierfür bekommen Sie hier
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Kaufvertrag und Originalrechnung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (wird von unserer Zulassungsbehörde für Sie erledigt)
- Ausländische Kfz-Papiere oder Abmeldebescheinigung
- Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EU-Mitgliedstaaten)
- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6000 Km beträgt)
- Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung (nicht erforderlich, falls EWG Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden und das Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist)
- Vollmacht für Beauftragten
- Einzugsermächtigung (wird mit Ihrer Unterschrift auf unserem Antragsformular erteilt) + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
| Zulassung des Fahrzeugs (ohne Kosten für die Erstellung des/der Kennzeichen) | 26,30 € |
| Verwendung von zwei Dokumentensiegeln | 0,60 € + |
| Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € + |
| Reservierung eines Kennzeichens | 2,60 € + |
| Bei nicht getypten Fahrzeugen zusätzlich | 15,30 € + |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) | 3,60 € + |
Kurzzeit-Kennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage)
- Bei Minderjährigen eine Einwilligung beider Elternteile und deren Personalausweise und Benennung eines Zustellbevollmächtigten. Den Antrag hierfür bekommen Sie hier
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Vollmacht für Beauftragten
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
| Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens (einschl. KBA) | 10,70 € |
| Bei Verwendung von Dokumentensiegeln | 0,30 € + |
Rote Händler-Kennzeichen
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
Zuteilung von roten Händler-Kennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage)
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für rote Kennzeichen
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Einzugsermächtigung (wird mit Ihrer Unterschrift auf unserem Antragsformular erteilt) + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
| Zuteilung eines roten Kennzeichens (Händler) (einschl. KBA) | 117,90 € |
Rote Oldtimer-Kennzeichen
Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrttechnischen Kulturgutes dienen. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs bestätigt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage)
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für rote Kennzeichen
- Führungszeugnis
- Fahrzeugpapiere
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer amtlich anerkannten Prüfstelle
- Einzugsermächtigung (wird mit Ihrer Unterschrift auf unserem Antragsformular erteilt) + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
| Zuteilung eines roten Kennzeichens (Händler) (einschl. KBA) | 117,90 € |
Umkennzeichnung bei Kennzeichenverlust
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU)
- Verlusterklärung des Fahrzeughalters (sind beide Kennzeichen verloren, so ist die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung erforderlich) bzw. Diebstahlsanzeige von der Polizei
- Noch vorhandenes Kennzeichenschild (bei Verlust eines Kennzeichens)
- Vollmacht für Beauftragten
- Einzugsermächtigung (wird mit Ihrer Unterschrift auf unserem Antragsformular erteilt) + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
| Änderung der Kennzeichen | 26,30 € |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) | 3,60 € + |
| Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II | 5,10 € + |
Verlust von Fahrzeugpapieren
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage)
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- Soweit nicht beide Teile verloren: den noch vorhandenen Teil der Zulassungsbescheinigung
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU)
- Eidesstattliche Versicherung der Person die das Papier oder die Papiere verloren hat (ist die Person mit dem Kfz-Halter nicht identisch ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich), diese ist persönlich auf der Zulassungsbehörde abzugeben
Bei Verlust eines Fahrzeugbriefes oder eines Fahrzeugscheines nach altem Recht ist bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen immer der Komplettaustausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil I und II erforderlich.
Bei Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II muss immer auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden, da hier die Nummer der Zulasssungsbescheinigung Teil II vermerkt ist.
| Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung | 11,20 € |
| Bei Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II | 3,60 € + |
| Versicherung an Eides statt | 30,70 € + |
| Umwandlung in EU Recht | 5,10 € + |
Außerbetriebsetzung
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); (ggf. der Nachweis über die Zuteilung des Kennzeichens)
- Ggf. Anhängerverzeichnis
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Das bisherige/die bisherigen Kennzeichenschilder
- Erklärung des Halters oder Eigentümers, dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist oder Verwertungsnachweis bzw. Erklärung über Entsorgung im Ausland
Hinweis:
Bei der Außerbetriebsetzung muss direkt am Schalter eine Erklärung (wird durch Ihre Unterschrift auf dem Antragsformular verbindlich festgehalten) darüber abgegeben werden, ob
- a) das Kennzeichen für das gleiche Fahrzeug reserviert werden soll (fahrzeuggebundene Anschlussreservierung) oder
- b) das Kennzeichen für den eingetragenen Fahrzeughalter (haltergebundene Anschlussreservierung, Kennzeichen soll für Ihr neues Fahrzeug verwendet werden, nach ca. 3 Tagen steht Ihnen Ihr "altes Kennzeichen" für Ihr neues Fahrzeug zur Verfügung), reserviert werden soll oder
- c) keine Anschlussreservierung gewünscht wird.
Bitte beachten: Spätere Änderungswünsche sind nicht mehr möglich! Die Reservierungsdauer beträgt bei Alternative a) 1 Jahr, bei Alternative b) 3 Monate!
| Außerbetriebsetzung innerhalb des Zulassungsbezirks | 5,90 € |
| Außerbetriebsetzung außerhalb des Zulassungsbezirks | 10,20 € |
| Entgegennahme eines Verwertungsnachweises | 5,10 € + |
Saisonkennzeichen
Die Laufzeiten der Saisonkennzeichen bestimmen Sie selbst - wählen Sie Ihren Zeitraum zwischen 2 und 11 ganzen Kalendermonaten. Saison-Kennzeichen können auch im Voraus beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage); bei unseren ausländischen Mitbürgern muss im Pass eine noch gültige Aufenthaltserlaubnis von mind. 3 Monaten bzw. bei EU-Bürgern eine Freizügigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden; außerdem ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage) erforderlich.
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für Saisonkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder (falls Fahrzeug noch zugelassen)
- Vollmacht für Beauftragten
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU)
- Falls stillgelegt, Einzugsermächtigung (wird mit Ihrer Unterschrift auf unserem Antragsformular erteilt) + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
| Zuteilung eines Saisonkennzeichen | 26,80 € |
| Bei Verwendung von Dokumentensiegeln | 0,60 € + |
| Bei nicht getypten Fahrzeugens | 15,30 € + |
| Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € + |
| Reservierung eines Kennzeichens | 2,60 € + |
| Bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II | |
| Zuteilung eines Saisonkennzeichen | 26,30 € |
| Bei Verwendung von Dokumentensiegeln | 0,60 € + |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) | 3,60 € + |
| Umwandlung in EU-Recht | 5,10 € + |
| Bei nicht getypten Fahrzeugen | 15,30 € + |
| Reservierung eines Kennzeichens | 2,60 € + |
| Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € + |
| Bei Halterwechsel (ohne Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II) | |
| Zuteilung eines Saisonkennzeichen | 26,30 € |
| Bei Verwendung von Dokumentensiegeln | 0,60 € + |
| Halterwechsel | 3,60 € + |
| Bei nicht getypten Fahrzeugen | 15,30 € + |
| Reservierung eines Kennzeichens | 2,60 € + |
| Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € + |
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Änderung der Halterdaten
Erforderliche Unterlagen:
- Geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), (Vorlage nur bei Änderung des Namens erforderlich)
- Bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zusätzlich Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Kfz-Brief altes Muster, Versicherungsbestätigung, Kennzeichenschilder oder Abmeldebescheinigung.
- Prüfbuch sowie Untersuchungsbericht und Prüfkontrolle der Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP), (falls prüfbuchpflichtig)
- Vollmacht für Beauftragten
| Adressänderung (Verwendung von Aufklebern) | |
| Änderung Fahrzeugpapiere (einschl. KBA) | 10,70 € |
| Bei Verwendung von Dokumentensiegeln | 0,30 € + |
| Namensänderung (Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I) | |
| Änderung Fahrzeugpapiere (einschl. KBA) | 11,40 € |
| Bei Verwendung von Dokumentensiegeln | 0,30 € + |
| Namensänderung (Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) | |
| Änderung Fahrzeugpapiere (einschl. KBA) | 10,90 € |
| Bei Verwendung von Dokumentensiegeln | 0,60 € + |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) | 3,60 € + |
| Umwandlung in EU-Recht | 5,10 € + |
Berichtigung der Fahrzeugpapiere wg technischer Änderung
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU)
- Technisches Gutachten
- Vollmacht für Beauftragten
| Änderung Fahrzeugpapiere (einschl. KBA) | 11,40 € |
| Bei Verwendung von Dokumentensiegeln | 0,30 € / 0,60 € + |
| Bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II | |
| Änderung Fahrzeugpapiere | 10,90 € |
| Umwandlung in EU-Recht | 5,10 € + |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) | 3,60 € + |
Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen)
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei unseren ausländischen Mitbürgern ist der Nachweis eines gültigen Visums, einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Freizügigkeitsbescheinigung erforderlich
- Durch eine gesetzliche Änderung sind nunmehr auch die Ausfuhrkennzeichen steuerpflichtig und somit ein Banknachweis erforderlich. Falls kein Banknachweis vorgelegt werden kann ist nach Bearbeitung des Vorgangs die fällige Steuer beim zuständigen Finanzamt zu entrichten, erst dann werden Papiere ausgehändigt. Bei sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen ist auch die Sicherheitsprüfung und das Prüfbuch vorzulegen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen eine Abmeldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschilder (falls Fahrzeug noch zugelassen)
- Gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
- Vollmacht für Beauftragten
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU)
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
- Kaufvertrag
Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens mit Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (ab 01.03.2007)
| Zulassung des Fahrzeuges | 30,20 € |
| Bei Verwendung von Dokumentensiegeln | 0,30 € / 0,60 € + |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) | 3,60 € + |
| Bei nicht getypten Fahrzeugen | 15,30 € + |
| Umwandlung in EU-Recht | 5,10 € + |
| Internationale Zulassungsschein | 10,20 € + |
Zulassung von Fahrzeugen auf Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika
- Pass mit gültigem Visum (mind. 3 Monate) oder gültiger Aufenthaltserlaubnis.
- Aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
- Bei ID-Card-Inhabern muss eine Bestätigung vorliegen, dass bei der amerikanischen Zulassungsstelle keine Fahrzeuge zugelassen werden können.
- Nachweis einer bestehenden Bankverbindung (Bankkarte, EC-Karte oder Kontoauszug).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Originalrechnung).
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung.
- Nachweis der Betriebserlaubnis (EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Gutachten nach § 21 der Straßenverkehrszulassungsordnung bzw. Gutachten nach § 13 EG-FGV).
- Abmeldebescheinigung der amerikanischen Zulassungsstelle, aus der hervorgeht, dass die alten Kennzeichen entwertet wurden und kein Pfandrecht einer Kreditanstalt besteht.
- Vorlage des deutschen Fahrzeugbriefes (ZBII) und evtl. Fahrzeugscheines (ZB1), sofern das Fahrzeug in Deutschland zu einem früheren Zeitpunkt einmal zugelassen war (ergibt sich aus einer Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt, die wir für Sie tätigen).
- Elektronische Versicherungsbestätigung (Evb-Nummer).
- Handelt ein Dritter für Sie: Vollmacht für Beauftragte (Download-Dokument auf unserer Homepage vorhanden).
| Zulassung des Fahrzeugs (ohne Kosten für die Erstellung des/der Kennzeichen) | 26,30 € |
| Verwendung von zwei Dokumentensiegeln | 0,60 € + |
| Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € + |
| Reservierung eines Kennzeichens | 2,60 € + |
| Bei nicht getypten Fahrzeugen zusätzlich | 15,30 € + |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (einschl. KBA) | 3,60 € + |
Kennzeichenabstempelung
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU)
| Nachstempelung | 2,60 € |
| Siegelplakette | 1,00 € + |
| Prüfplakette | 0,50 € + |
Feinstaubplakette
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
| Zuteilung der Plakette | 6,60 € |

