Mängelbogen für den Radverkehr im Landkreis Kaiserslautern
Liebe Radlerinnen und Radler,
helfen Sie mit das Radfahren im Landkreis Kaiserslautern sicherer und angenehmer zu gestalten. Durch die Meldung von Mängeln, Gefahrenstellen oder Problemen können Sie uns dabei unterstützen, das Radverkehrsnetz im Landkreis Kaiserslautern weiter zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen
Zum Mängelbogen
Touristikbüro Landkreis Kaiserslautern
Tel.: 0631/7105-469
Fax: 0631/7105-606
E-Mail: radverkehr(at)kaiserslautern-kreis(dot)de
Aktuelles - Radverkehr
Workshops zum Thema Sicherer Radverkehr in Klein- und Mittelstädten
StVO und VwV-StVO in der kommunalen Praxis
26. Juni 2013 – Kaiserslautern
Aktion Stadtradeln 2013
In der Zeit vom 05. bis 25. Juni 2013 findet in Kaiserslautern wieder die Aktion „Stadtradeln“ vom Klima-Bündnis statt. Wie bereits in den vergangenen Jahren wird sich die Kreisverwaltung Kaiserslautern mit dem Team „Landradler“ unter Teamkapitän Herrn Landrat Junker wieder aktiv daran beteiligen.
Leitfaden Alltagsradverkehr

Ein Leitfaden für den Radverkehr
im Landkreis Kaiserslautern
Gerade für Alltagsradler ist es wichtig, schnell, direkt und auf sicheren, gut ausgebauten Wegen ans Ziel zu kommen.
Aus diesem Grund hat die Kreisverwaltung Kaiserslautern – unter der Federführung von Dorothee Müller - einen „Leitfaden für den Radverkehr im Landkreis Kaiserslautern“ erstellt, welcher hiermit der Öffentlichkeit sowie den zuständigen Straßenbaulastträgern vorgelegt wird.
Allgemeine Infos zum Thema Radverkehr (Verkehrsregeln)
Bis zu welchem Alter dürfen/müssen Kinder auf dem Gehweg fahren?
Diese Frage ist in § 2 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.
- Kinder bis 8 Jahre müssen auf dem Gehweg fahren.
- Kinder bis 10 Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren, müssen aber nicht.
Beim Überqueren einer Fahrbahn z. B. an Einmündungen und Kreuzungen müssen die Kinder absteigen und ihr Fahrrad schieben. Begleitende Erwachsene dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Sie müssen auf der Fahrbahn bleiben.
Übersicht über die Verkehrszeichen

Sonderweg für Radfahrer (Verkehrszeichen 237 StVO)
Dieses Schild kennzeichnet den Weg als reinen Radweg mit Benutzungspflicht. Das heißt Radfahrer müssen diesen Weg benutzen [mehr...]
Schutzstreifen und Radfahrstreifen

Schutzstreifen
Ein Schutzstreifen ist ein von der Fahrbahn für den Radverkehr abmarkierter Teil, der durch eine dünne, gestrichelte Linie und einem Fahrrad-Piktogramm gekennzeichnet ist [mehr...]
Touristische Radwegebeschilderung

Der Großteil der touristischen Themenradwege und Verbindungsrouten im Landkreis Kaiserslautern ist gemäß den Vorgaben des Landes nach den Hinweisen zur wegweisenden und touristischen Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz (HBR) beschildert [mehr...]
Fahrradmitnahme in Bus und Bahn
Innerhalb des VRN Gebietes besteht die Möglichkeit der Fahrradmitnahme in Bus und Bahn. Die Mitnahme von Fahrrädern ist allerdings nur möglich, wenn ausreichend Platz zur Verfügung steht. Die Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen hat Vorrang. [mehr...]
Radfahren in Rheinland-Pfalz
Weitere Informationen rund um das Thema Radverkehr, dem Radfahren in Rheinland-Pfalz sowie ein Radroutenplaner stehen Ihnen auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz, www.radwanderland.de, zur Verfügung.
| Name | Telefon | Fax | Raum |
|---|---|---|---|
| Müller Dorothee | 0631 7105-320 | 0631 7105-302 | 317 |


