Fischerei
Die Zuständigkeit der Kreisverwaltung, als Untere Fischereibehörde, bezieht sich im wesentlichen auf folgende Aufgabenbereiche:
- Arrondierungen (Grenzänderungen) bei Fischereibezirken (gemeinschaftliche Fischereibezirke und Eigenfischereibezirke)
- Erklärung zu geschlossenen Gewässern
- Durchführung der Fischereiprüfungen
Nach einer Novellierung des Landesfischereigesetzes sind die Prüfungstermine vom Gesetzgeber jeweils auf den ersten Freitag des Monats Juni und Dezember eines Jahres festgelegt worden.
Pflicht ist nun auch die Teilnahme an einem mindestens 35stündigen Vorbereitungslehrgang einer Fischereiorganisation. Ort und Zeit dieser Lehrgänge werden von der jeweiligen Fischereiorganisation etwa vier Monate vor dem Prüfungstermin in der örtlichen Presse bekannt gemacht.
Als fachlicher Berater steht jeder Kreisverwaltung ein Kreisfischereiberater zur Seite.
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines
Name | Telefon | Fax | Raum |
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Kiss, Sonja | 0631 7105-347 | 0631 7105-457 | G110 |