Deutscher Wetterdienst
Zu den Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes gehört unter Anderem die Herausgabe von amtlichen Warnungen über Wettererschei-nungen, die zu einer Gefahr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen können, insbesondere in Bezug auf drohende Hochwassergefahren (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 3 DWD-Gesetz). Seit einigen Jahren besteht zwischen dem DWD und der Kreisverwaltung Kaiserslautern ein Vertrag über die Versorgung des Landkreises Kaiserslautern mit Warnungen aller Art. Diese Warnungen werden automatisch an einen bestimmten Verteilerkreis per E-Mail und Fax versendet. Bei Unwetterwarnungen erfolgt zusätzlich eine Durchsage des Warntextes über Funk (4m - Kanal 462 G/U) von der Integrierten Leitstelle Kaiserslautern oder der IuK-Zentrale des Landkreises Kaiserslautern.