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Infektionsschutz

Eine der wesentlichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Grundlage für die Arbeit ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Allgemeinverständliche Informationen

Infektionsschutz


Diese Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA informieren umfassend über die wichtigsten Infektionskrankheiten, die Erregerarten, die Übertragungswege, die Krankheitszeichen, die Krankheitsbilder, die möglichen Komplikationen und welche Behandlungs- und Schutzmöglichkeiten es gibt.

Erregersteckbriefe (Adenoviren, Borreliose, Campylobacter, Clostridium difficile, Ebola-Fieber, EHEC, FSME, Grippe (Influenza), Hantaviren, Keuchhusten, Krätze (Skabies), Legionellen, Masern, Meningokokken, MERS-Coronaviren, MRGN, MRSA, Mumps, Noroviren, Ringelröteln, Röteln, Rotaviren, Salmonellen, Scharlach, Tuberkulose).

Die zweiseitigen Merkblätter werden von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD) und in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut (RKI) erstellt.

Sofern Sie im Gesundheitsbereich tätig sind, oder in der Pflege oder in einer Kinderbetreuungseinrichtung arbeiten, können Sie die Erregersteckbriefe bei Bedarf mit Ihrem Stempel versehen und für Ihre Arbeit nutzen. Die Erregersteckbriefe werden fortwährend aktualisiert, und erweitert.

Infektionserkrankungen ergänzende Informationen und Hinweise des GA Kaiserslautern:
(Meningokokken, Influenza, Zeckenerkrankungen, Kopfläuse, Durchfallerkrankungen)

Informationen zu Impfungen

Effektivste Maßnahme der Prävention von Infektionskrankheiten [mehr...]

Informationen zur Belehrung beim Umgang mit Lebensmitteln

Vor der Aufnahme einer Tätigkeit, bei der Umgang mit Lebensmitteln stattfindet, ist eine Belehrung im Sinne des § 43 IfSG nachzuweisen.

Nach einer coronabedingten Pause werden die Belehrungen nach §43 IfSG ab Juli 2022 durch das Gesundheitsamt Kaiserslautern in begrenztem Umfang wieder angeboten. Geplant ist, mindestens zweimal wöchentlich, Gruppenbelehrungen nach § 43 IfSG durchzuführen. 

Hygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens

Infektionshygiene u. a. für Arztpraxen, stationäre Krankenhauseinrichtungen, Pflege und Altenheime, Einrichtungen der Schönheitspflege und Gemeinschaftseinrichtungen.

Hygienische Überwachung von Arztpraxen in Stadt und Landkreis Kaiserslautern.

Multiresistente Erreger (MRE-Netzwerk Pfalz)

Infektionshygiene u. a. für Arztpraxen, stationäre Krankenhauseinrichtungen, Pflege und Altenheime, Einrichtungen der Schönheitspflege und Gemeinschaftseinrichtungen.

MRE Netzwerk Pfalz

 

MRE Netzwerk
Netzwerk zur Bekämpfung MultiResistenter Erreger

Seuchenschutz und Ausbruchsmanagement

Corona / COVID 19
Informationen über Hintergründe und/oder über aktuelle Entwicklungen sind über die nachfolgende Website zu erhalten