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Amtsärztlicher Dienst, Gutachtenwesen

Amtsärztliche Gutachten werden erstellt, wenn eine Rechts- oder Verwaltungsvorschrift fordert, dass ein Zeugnis amtsärztlich zu erstellen ist.

Viele amtsärztliche Gutachten können nach Aktenlage erstellt werden. Sollte eine Untersuchung erforderlich sein, wird der Termin nach Eingang des Auftrages im Gesundheitsamt, schriftlich mitgeteilt.
Zu einem amtsärztlichen Termin bringen Sie bitte Folgendes mit:

  1. Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
  2. das Einladungsschreiben, mit dem Ihnen der Termin mitgeteilt wurde
  3. den Anamnesebogen, der dem Einladungsschreiben beiliegt (bitte ausgefüllt und unterschrieben)
  4. aktuelle ärztliche Befundunterlagen und ggf.
  5. alle relevanten medizinischen Befundberichte oder Gutachten, ggf. auch ältere
  6. Ihren Impfpass

Auftraggeber sind in der Regel Kommunal-, Landes-, Bundesbehörden oder andere öffentliche Einrichtungen u.a. personalführende Stellen

nach dem Beamtenrecht:

  • dienstrechtlich (s.a. Beamtenstatusgesetz - BeamtStG, Landesbeamtengesetz - LBG) für Lehrer s.a. Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung - LehrArbZVO, arbeitsmedizinisches Institut für Lehrergesundheit - IfL,)
  • bei Dienstunfallverfahren (s.a. Schadensregulierungsstelle der ADD)
  • in Beihilfeverfahren - Notwendigkeit von medizinischen Maßnahmen s.a. Landesamt für Finanzen LfF-Vordrucke, oder Pfälzische Pensionsanstalt PPA

nach dem TVÖD z.B:

  • Einstellungsuntersuchungen u.a.

Behördliche Stellen mit Empfängern von öffentlichen Hilfen in Zusammenhang mit

Justizbehörden, z.B. Amtsgerichte

zu gesundheitlichen Fragen im Zusammenhang mit:

  • dem PsychKG (Landesgesetz für psychisch kranke Personen) s.a. sozialpsychiatrischer Dienst SpDi
  • Haftfähigkeit, oder bei Betreuungsbedürftigkeit s.a. Betreuungsbehörde usw.

Auftraggeber in besonderen Fällen können auch Privatpersonen sein
Informationen für Antragsteller von amtsärztlichen Bescheinigungen