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Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Schulärztlicher Dienst

Schuleingangsuntersuchung
Alle Kinder, die bis einschließlich 31. August 6 Jahre alt werden, werden im gleichen Jahr schulpflichtig. Jüngere Kinder können eingeschult werden. Gemäß der Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz müssen alle Kinder zuvor zur Schuleingangsuntersuchung.

Wichtige Informationen zur Schuleingangsuntersuchung

Förderschulgutachten
Das Verwaltungsverfahren zur Feststellung eines besonderen Förderbedarfes durch eine Förderschule fordert auch ein schulärztliches Gutachten. Hierin ist u.a. die spezifische Behinderung oder Störung und der daraus resultierende Hilfebedarf unter Berücksichtigung aller in der Vergangenheit durch den Kinderarzt oder sozialpädiatrische Einrichtungen erstellten Gutachten und Befundberichte zu beschreiben.

Förderpädagogik in Rheinland-Pfalz

Gutachten zur Schulfähigkeit

  • wenn erhöhte Fehlzeiten durch die Schulleitung festgestellt werden, zur Überprüfung gesundheitlicher oder psychosozialer Hintergründe
  • wenn Unterrichtsbefreiungen/Teilbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sind

Schulgesetz Rheinland-Pfalz

Kindeswohl und Kindergesundheit

Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit ist seit März 2008 in Rheinland-Pfalz in Kraft. Der Gesetzgeber möchte durch eine verbesserte Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) und durch früh einsetzende Förderung die Kindergesundheit stärken und zum wirksamen Schutz unserer Kinder beitragen.

Kindeswohl und frühe Hilfen
Kindergesundheit

Begutachtungswesen

Alle Gutachten, die der jugendärztliche Dienst erstellt, werden von öffentlichen Stellen in Auftrag gegeben:

  • z.B. durch die Sozialbehörden bei Anträgen für Kinder auf Leistungen nach den Regelungen der Sozialgesetzbücher (SGB II, IX und XII) Grundsicherung, Behinderung oder Sozialhilfe, insbesondere bei Eingliederungshilfen, Frühfördermaßnahmen oder Integrationshilfen,
  • im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes
  • oder durch die behördlichen Personalstellen auf Grund beihilferechtlicher Fragestellungen

Gesundheitsförderung und Prävention

Alle Dienstaufgaben im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst zielen nicht nur auf eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation des einzelnen Kindes ab, sondern haben auch die Gesundheit aller Kinder und Jugendlichen im Fokus.

Dazu dienen:

  • Bei allen Schuluntersuchungen Impfstatuserhebungen in allen Altersgruppen. Dabei erfolgt ggf. eine schriftliche Empfehlung zur Vervollständigung des Impfschutzes durch niedergelassene Ärzte.
  • Mitarbeit - in Ausschüssen der Jugendhilfe, in der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege, im Netzwerk frühe Hilfen, in verschiedenen Gewaltpräventionsprojekten.

Weiterführende Informationen: