Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzliche und kostenfreie Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schulbeginn. Alle Kinder, die am 31. August, 6 Jahre alt sind, werden im gleichen Jahr schulpflichtig. Jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern eingeschult werden.
Die Schuleingangsuntersuchung ist in Rheinland Pfalz standardisiert. Sie erfolgt anhand eines Entwicklungsscreenings (SOPESS), Seh- und Hörtest, sowie erfassen von Größe und Gewicht. Mit diesem standardisierten Untersuchungsverfahren wird der Entwicklungsstand in den Bereichen Visuomotorik, Selektive Aufmerksamkeit, Zahlen- und Mengenvorwissen, Visuelles Wahrnehmen und Schlussfolgern, Sprache und Körperkoordination erfasst. Sollten bei der Untersuchung Auffälligkeiten festgestellt werden, werden diese mit dem anwesenden Elternteil bzw. Erziehungsberechtigen besprochen.
Terminbuchung online unter https://www.clicknbook.de/esu-kaiserslautern erforderlich!
Nach erfolgter Terminbuchung wird Ihnen ein Fragebogen per Mail zugestellt, welcher bitte zeitnah und unbedingt vor Ihrem Termin ausgefüllt an uns zurück gesendet werden muss.
Bitte bei erforderlicher Terminstornierung den Link aus der ersten Bestätigungsmail verwenden und erst dann im Anschluss einen neuen Termin online buchen.
Kurzfristige Absagen bitte telefonisch unter 0631 7105-561 oder -687
Für den Termin zur Schuleingangsuntersuchung sollten Sie ca. 50 Minuten einplanen. Zum Termin bringen Sie bitte das gelbe Untersuchungsheft vom Kinderarzt mit, sowie den Impfausweis des Kindes und ggf. weiter medizinisch relevante Unterlagen. Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es, gesundheits- und schulrelevante Beeinträchtigungen sowie Entwicklungsrisiken zu erkennen, um einen erfolgreichen und gesunden Schulbesuch zu fördern und negativen Schulerfahrungen vorzubeugen.
Die jahrgangsweise erhobenen Daten sind in anonymisierter Form Grundlage für die landesweite Gesundheitsberichtserstattung und für Maßnahmen der Gesundheitsförderung.
Sollte das zu untersuchende Kind akut erkrankt sein, werden die Erziehungsberechtigten gebeten, sich umgehend mit dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzten.