Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi)
Der Sozialpsychiatrische Dienst stellt sich vor:
Im Leben eines jeden Menschen können sich seelische Krisen oder psychische Erkrankungen entwickeln. Sie können sich über Tage und Wochen ankündigen. Manchen Menschen fällt es jedoch schwer, rechtzeitig Hilfe zu suchen. Oft wissen sie auch nicht an wen sie sich wenden können.
Für diese Menschen (ab dem 18. Lebensjahr) und deren Angehörigen bietet der Sozialpsychiatrische Dienst Rat und Hilfe an. Der Sozialpsychiatrische Dienst bemüht sich, gemeinsam mit den Betroffenen die im Einzelfall beste Lösung zu finden.
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist ein Basisdienst:
Der Sozialpsychiatrische Dienst hilft, auch wenn bisher keine Behandlung und keine Hilfen in Anspruch genommen wurden.
Der Sozialpsychiatrische Dienst trägt zur Klärung der Situation bei. Er vermittelt in Behandlung und erleichtert den Zugang zu alltagsbegleitenden Hilfen.
Der Sozialpsychiatrische Dienst übernimmt eine Mittlerfunktion zwischen den Bürgern, der Gemeinde, den Betroffenen und deren Umfeld. Der Sozialpsychiatrische Dienst ist im Bedarfsfall ein aufsuchender Dienst.
Gesetzliche Grundlage der Arbeit Sozialpsychiatrischer Dienste:
ist das Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG), das am 01.01.2021 in Kraft trat.
In § 5 werden die Kernaufgaben Sozialpsychiatrischer Dienste beschrieben und gleichzeitig das Subsidiaritätsprinzip der Hilfen betont:
„Die bei den Gesundheitsämtern eingerichteten und mit dem für ihre Aufgabenerfüllung erforderlichen Fachpersonal ausgestatteten Sozialpsychiatrischen Dienste bieten Hilfen und Unterstützung an, damit psychisch erkrankte Personen sowie Personen, bei denen Anzeichen einer psychischen Erkrankung vorliegen, rechtzeitig ärztlich oder psychotherapeutisch behandelt und psychosozial betreut werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Sozialpsychiatrischen Dienste insbesondere darauf hinzuwirken, dass die von niedergelassenen Leistungserbringern, Krankenhäusern, den Leistungserbringern der Eingliederungs- und Kinder- und Jugendhilfe, den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und allen sonstigen geeigneten öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Organisationen, Einrichtungen und Stellen angebotenen Hilfen vorrangig in Anspruch genommen werden. Die Sozialpsychiatrischen Dienste sollen auch darauf hinwirken, dass betroffene Personen etwaige Ansprüche nach dem Neunten und Elften Buch Sozialgesetzbuch geltend machen. Soweit und solange eine Inanspruchnahme der in Satz 2 genannten Hilfsangebote nicht möglich ist, soll der Sozialpsychiatrische Dienst die erforderliche ambulante ärztliche, psychotherapeutische und psychosoziale Beratung und Betreuung selbst durchführen.“
Weitere Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes:
- §8 Beratung und ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung
- §9 Behandlungsauflage, Unterrichtung der Unterbringungsbehörde
- §11, 12, 16 und 18 Unterbringung
Das sollten Sie wissen:
- Ansprechpartner ist ein multiprofessionelles Team unter fachärztlicher Leitung
- Wir sind in Stadt und Landkreis tätig.
- Es ist unser Anliegen, Hilfe so schnell und umfassend wie möglich anzubieten.
- Wir besuchen Sie zu Hause, wenn Sachlage und Situation dies erfordern.
- Wir behandeln weder medikamentös noch psychotherapeutisch.
- Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist Ansprechpartner für:
- Akut und chronisch psychisch erkrankte Menschen (mit Krankheitsbildern aus dem schizophrenen Formenkreis, Depressionen, Suizidgefährdete)
- Menschen mit durch Lebenskrisen ausgelösten psychischen Auffälligkeiten
- Suchtkranke in schwieriger sozialer Lage und/oder mit langjährigem Krankheitsverlauf
- Angehörige, Bezugspersonen, Institutionen im sozialen Umfeld der Betroffenen
Die Angebote des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind:
- Beratung und Unterstützung bei der Einleitung ambulanter, teilstationärer und stationärer Behandlung
- Information über psychiatrische Krankheitsbilder, deren Auswirkungen und Behandlungsmöglichkeiten für Betroffene, Angehörige und Bezugspersonen
- Unterstützung bei der Sicherung der Lebensgrundlagen wie Erhalt der Wohnung, Klärung der finanziellen Situation
- Beratung und Begleitung zur Inanspruchnahme von sozialrechtlichen Leistungen und bei Behördengängen
- Information über konkrete Unterstützungsmöglichkeiten des gemeindepsychiatrischen Hilfesystems und Hilfestellung bei der Inanspruchnahme
- Beratung und Unterstützung beim Umgang mit Notfall- und Krisensituationen
- Mitwirkung bei der Unterbringung nach dem PsychKHG bei vorliegender Eigen- oder Fremdgefährdung
- Beratung und Unterstützung beim Aufbau von Selbsthilfeinitiativen von Betroffenen und deren Angehörigen
Vermüllung und Verwahrlosung von Privatwohnungen
Vermüllungen von privaten Wohnungen oder auch Grundstücken sind leider keine Seltenheit und führen bei Nachbarn oder Vermietern immer wieder zu der Frage wie man dagegen vorgehen kann. Natürlich möchte niemand neben einer Müllhalde leben und von den davon ausgehenden Gerüchen belästigt werden. Gerade Vermieter sehen hier auch Gefahren für ihr Eigentum.
Oftmals wenden sich die davon betroffenen Eigentümer oder auch Nachbarn / Mitmieter an das örtlich zuständige Gesundheitsamt mit der Bitte um Beseitigung des Problems, da davon ausgegangen wird, dass dies die ureigene Aufgabe der Behörde sei. Dem ist aber nicht so.
Die Verantwortung für die Wohnung liegt allein beim Vermieter oder Wohnungseigentümer, da zivilrechtliche und / oder mietrechtliche Belange zum Tragen kommen. Das Gesundheitsamt hat hier keine Möglichkeiten gegen die Vermüllung einer Privatwohnung oder eines Grundstückes vorzugehen.
Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass die Ursache der Vermüllung in einer Überforderung des Verursachers liegt oder eine psychische und /oder Suchterkrankung die Ursache ist. Hier kann der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes Kontakt zu der betroffenen Person aufnehmen und klären, ob diese bereit ist sich helfen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt:
Merkblatt Vermüllung und Verwahrlosung von Privatwohnungen
Ansprechpartner und Zuständigkeiten sozialpsychiatrischer Dienst Kaiserslautern
Name | Telefon | Fax | Raum |
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Becker, Eva | 0631 7105-539 | 0631 7105-584 | G313 |
Graf, Sandra | 0631 7105-543 | 0631 7105-584 | G311 |
Hahn, Harald | 0631 7105-533 | 0631 7105-584 | G321 |
Harmia, Claudia | 0631 7105-539 | 0631 7105-584 | G313 |
Jaletzky, Markus | 0631 7105-540 | 0631 7105-584 | G312 |
Strauch, Knut | 0631 7105-542 | 0631 7105-584 | G320 |
Winter-Albert, Melanie | 0631 7105-535 | 0631 7105-584 | G310 |
Außensprechstunden
Ramstein-Miesenbach Jeden 1. u. 3. Montag im Monat Jeden 1. u. 4. Mittwoch im Monat 09.00 - 12.00 Uhr Beratungsstelle "Querbeet" Mehrgenerationenhaus (MGH) Landstuhler Str. 8a, 66877 Ramstein Tel.: 06371/5980838 |