Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi)
Der Sozialpsychiatrische Dienst stellt sich vor:
Im Leben eines jeden Menschen können sich seelische Krisen oder psychische Erkrankungen entwickeln. Sie können sich über Tage und Wochen ankündigen. Manchen Menschen fällt es jedoch schwer, rechtzeitig Hilfe zu suchen. Oft wissen sie auch nicht an wen sie sich wenden können.
Für diese Menschen (ab dem 18. Lebensjahr) und deren Angehörigen bietet der Sozialpsychiatrische Dienst Rat und Hilfe an. Der Sozialpsychiatrische Dienst bemüht sich, gemeinsam mit den Betroffenen die im Einzelfall beste Lösung zu finden.
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist ein Basisdienst:
Der Sozialpsychiatrische Dienst hilft, auch wenn bisher keine Behandlung und keine Hilfen in Anspruch genommen wurden.
Der Sozialpsychiatrische Dienst trägt zur Klärung der Situation bei. Er vermittelt in Behandlung und erleichtert den Zugang zu alltagsbegleitenden Hilfen.
Der Sozialpsychiatrische Dienst übernimmt eine Mittlerfunktion zwischen den Bürgern, der Gemeinde, den Betroffenen und deren Umfeld. Der Sozialpsychiatrische Dienst ist im Bedarfsfall ein aufsuchender Dienst.
Gesetzliche Grundlage der Arbeit Sozialpsychiatrischer Dienste:
ist das Landesgesetz für psychisch kranke Personen, (PsychKG) das am 01.01.1996 in Kraft trat.
In § 5 werden die Kernaufgaben Sozialpsychiatrischer Dienste beschrieben und gleichzeitig das Subsidiaritätsprinzip der Hilfen betont:
„Der Sozialpsychiatrische Dienst hat dafür Sorge zu tragen, dass psychisch kranke Personen sowie Personen, bei denen Anzeichen einer psychischen Erkrankung vorliegen, rechtzeitig ärztlich und psychosozial beraten und betreut werden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat er insbesondere darauf hinzuwirken, dass die von den niedergelassenen Ärzten, den Krankenhäusern, den Trägern der Sozial- und Jugendhilfe, den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und allen sonstigen geeigneten öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Organisationen, Einrichtungen und Stellen angebotene Hilfen vorrangig in Anspruch genommen werden. Soweit und solange eine in Inanspruchnahme der in Satz 2 genannten Hilfsangebote nicht möglich ist, soll der Sozialpsychiatrische Dienst die erforderliche ambulante ärztliche und psychosoziale Beratung und Betreuung selbst durchführen.“
Weitere Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes:
- §8 Beratung und ärztliche Untersuchung
- §9 Behandlungsauflage
- §11, 13 und 15 Unterbringung
- §33 Besondere Mitteilungspflichten
Das sollten Sie wissen:
- Ansprechpartner sind 6 Sozialarbeiter/Innen bzw. Sozialpädagoginnen und 1 Facharzt für Psychiatrie und Neurologie.
- Wir sind in Stadt und Landkreis tätig.
- Es ist unser Anliegen, Hilfe so schnell und umfassend wie möglich anzubieten.
- Wir besuchen Sie zu Hause, wenn Sachlage und Situation dies erfordern.
- Wir behandeln weder medikamentös noch psychotherapeutisch.
- Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist Ansprechpartner für:
- Akut und chronisch psychisch erkrankte Menschen (mit Krankheitsbildern aus dem schizophrenen Formenkreis, Depressionen, Suizidgefährdete)
- Menschen mit durch Lebenskrisen ausgelösten psychischen Auffälligkeiten
- Suchtkranke in schwieriger sozialer Lage und/oder mit langjährigem Krankheitsverlauf
- Angehörige, Bezugspersonen, Institutionen im sozialen Umfeld der Betroffenen
Die Angebote des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind:
- Beratung und Unterstützung bei der Einleitung ambulanter, teilstationärer und stationärer Behandlung
- Information über psychiatrische Krankheitsbilder, deren Auswirkungen und Behandlungsmöglichkeiten für Betroffene, Angehörige und Bezugspersonen
- Unterstützung bei der Sicherung der Lebensgrundlagen wie Erhalt der Wohnung, Klärung der finanziellen Situation
- Beratung und Begleitung zur Inanspruchnahme von sozialrechtlichen Leistungen und bei Behördengängen
- Information über konkrete Unterstützungsmöglichkeiten des gemeindepsychiatrischen Hilfesystems und Hilfestellung bei der Inanspruchnahme
- Beratung und Unterstützung beim Umgang mit Notfall- und Krisensituationen
- Mitwirkung bei der Unterbringung nach dem PsychKG bei vorliegender Eigen- oder Fremdgefährdung
- Beratung und Unterstützung beim Aufbau von Selbsthilfeinitiativen von Betroffenen und deren Angehörigen
Kontakte und Informationen
Außensprechstunden
Bruchmühlbach-Miesau Jeden 3. Di. im Monat 10.30 - 12.00 Uhr Rathaus Bruchmühlbach, Kleiner Sitzungssaal Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau Tel.: 06372/922-1007 |
Enkenbach-Alsenborn Jeden 1. Do. im Monat 10.30 - 12.00 Uhr Rathaus Enkenbach, Raum 118 Hauptstr. 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn Tel.: 06303/913-173 |
Landstuhl Jeden 3. Di. im Monat 14.00 - 15.30 Uhr Rathaus Landstuhl, Zimmer 120 Kaiserstr. 49, 66849 Landstuhl Tel.: 06371/83-108 |
Otterberg Jeden 1. Do. im Monat 14.00 - 15.30 Uhr Rathaus Otterberg, Zimmer 211 Hauptstr. 27, 67697 Otterberg Tel.: 06301/603-201 |
Ramstein-Miesenbach Jeden 1. Mi. im Monat 09.00 - 12.00 Uhr Beratungsstelle "Querbeet" Mehrgenerationenhaus (MGH) Landstuhler Str. 8a, 66877 Ramstein Tel.: 06371/5980838 |
Name | Telefon | Fax | Raum |
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Frank, Gabriele | 0631 7105-543 | 0631 7105-494 | G311 |
Hahn, Harald | 0631 7105-533 | 0631 7105-494 | G119 |
Holl, Tobias | 0631 7105-539 | 0631 7105-494 | G313 |
Jaletzky, Markus | 0631 7105-540 | 0631 7105-494 | G312a |
Merkert, Michael | 0631 7105-547 | 0631 7105-494 | G208 |
Strauch, Knut | 0631 7105-542 | 0631 7105-494 | G320 |
Winter-Albert, Melanie | 0631 7105-535 | 0631 7105-584 | G310 |