Informationen für Beschäftigte beim Umgang mit Lebensmitteln, Belehrung nach dem IfSG
Die Belehrungen nach dem IfSG werden von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes durchgeführt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, deshalb ist eine frühzeitige Anmeldung beim Gesundheitsamt, Telefon: 0631/ 7105-520 erforderlich. Dort erhalten Sie dann auch weitere Informationen über Belehrungsort und Belehrungsdauer.
Die verbindliche Reservierung für eine Veranstaltung erfolgt bei kostenpflichtiger Belehrung erst nach Entrichtung einer Gebühr von 30,00 € oder nach Vorlage eines Nachweises über eine Kostenbefreiung.
Die Gebühr muss an der Information im Gesundheitsamt bezahlt werden. Dies kann auch durch beauftragte Dritte erfolgen. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes.
Es finden normalerweise zweimal wöchentlich Gruppenbelehrungen statt.
Sondertermine sind nach Absprache möglich.
Aus organisatorischen Gründen ist ein Erscheinen 15 Minuten vor Beginn der Veranstaltung sinnvoll. Die Belehrungen dauern ca. 60 Minuten.
Informationsblatt:
Fremdsprachige Informationsblätter: