Leistungen für Bildung und Teilhabe
Alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten bzw. deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen sowie Kinder von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (sog. „Analogleistungen“), haben Anspruch auf Kostenübernahme für folgende Bildungs- und Teilhabeleistungen:
- Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertagesstätte, soweit es dort angeboten wird
- Ausflüge sowie mehrtägige Fahrten der Schule/Kindertagesstätte
- Ergänzende Förderung von Schülerinnen und Schülern zum Erreichen der wesentlichen Lerninhalte bzw. der Versetzung
- Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten (z. B. Mitgliedsbeiträge, Musikunterricht, Freizeiten)
- Schulbedarf
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Nähere Informationen:
Für Leistungsberechtigte nach SGB XII (Sozialhilfe), Kinder von Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbeziehern sowie für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Name | Telefon | Fax | Raum |
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Dahl, Martin | 0631 7105-257 | 0631 7105-566 | C16 |
Müller, Timm | 0631 7105-471 | 0631 7105-730 | C35 |
Für Leistungsberechtigte nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende):
Kontakt
Jobcenter Landkreis Kaiserslautern
Frau Seidler Tel.: 0631 3641-307