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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten bzw. deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen sowie Kinder von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (sog. „Analogleistungen“), haben Anspruch auf Kostenübernahme für folgende Bildungs- und Teilhabeleistungen:

  • Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertagesstätte, soweit es dort angeboten wird
  • Ausflüge sowie mehrtägige Fahrten der Schule/Kindertagesstätte
  • Ergänzende Förderung von Schülerinnen und Schülern zum Erreichen der wesentlichen Lerninhalte bzw. der Versetzung
  • Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten (z. B. Mitgliedsbeiträge, Musikunterricht, Freizeiten)
  • Schulbedarf

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Nähere Informationen:

Für Leistungsberechtigte nach SGB XII (Sozialhilfe), Kinder von Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbeziehern sowie für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:

Kontakt
Name Telefon Fax Raum
Dahl, Martin 0631 7105-257 0631 7105-566 C16
Müller, Timm 0631 7105-471 0631 7105-730 C35

Für Leistungsberechtigte nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende):

Kontakt
Jobcenter Landkreis Kaiserslautern

Frau Seidler Tel.: 0631 3641-307