Kindertagesstätte (Kita)
Aufgaben, Erziehungsauftrag:
- Kindergärten sind Erziehungs- und Bildungseinrichtungen vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
- Die Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgabe familienergänzend und unterstützend durch Angebote in Kindergärten, Horten und anderen Tageseinrichtungen die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Menschen zu fördern.
- Die Gesamtentwicklung der Kinder soll gefördert und soziale Benachteiligungen möglichst ausgeglichen werden.
Fachberatung
Fachberatung für Kindertagesstätten soll in den Bereichen, die mit Kindertagesstätten befasst sind, beraten, initiieren, koordinieren, reflektieren und fortbilden.
Im Einzelnen deckt die Fachberatung folgende Aufgabengebiete ab:
- Beratung der Träger
- Beratung der Einrichtungen
- Fortbildung des Erziehungspersonals
- Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht
- Beratung und Information der Eltern über Betreuungsangebote und pädagogische Konzepte der Kindertagesstätten im Landkreis Kaiserslautern
Weitere Informationen finden Sie unter:
Name | Telefon | Fax | Raum |
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Denowell, Manuela | 0631 7105-613 | 0631 7105-665 | 104 |
Wiebelt, Jessica | 0631 7105-416 | 0631 7105-665 | 104 |
Rechtsanspruch Natoangehöriger auf einen Kindergartenplatz
Kinder von Angehörigen, die dem NATO-Truppenstatut unterliegen, haben keinen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
In Absprache mit den Trägern der Kindertagesstätten im Landkreis Kaiserslautern können diese Kinder jedoch bei freien Platzkapazitäten aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet die Leitung der jeweiligen Kindertagesstätte auf Grundlage der aktuellen Anmeldungen vor Ort.
Kindertagesstätten im Landkreis
Kita-Server RLP
Übersicht der Kitas Rheinland-Pfalz
Mit der Kita-Suche können Sie nach Kreis, PLZ, Ort oder Name suchen um eine Kita in Ihrer Nähe zu finden. Sie können auch Rheinland-Pfalz weit suchen, wenn Ihr Kind spezielle Leistungen benötigt.
Name | Telefon | Fax | Raum |
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Elternbeiträge
Das Jugendamt setzt für alle Kindergärten seines Bezirkes die Elternbeiträge fest. Sie sind so zu bemessen, dass sie bis zu 17,5 % der Personalkosten der Kindergärten im Bezirk des Jugendamtes decken.
Der Elternbeitrag für Familien mit 2 und 3 Kindern ist nach der Zahl der Kinder zu ermäßigen; für Familien mit 4 und mehr Kindern ist in der Regel kein Elternbeitrag zu erheben.
Name | Telefon | Fax | Raum |
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Kindertagespflege
Name | Telefon | Fax | Raum |
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Böttcher, Sarah | 0631 7105-412 | 0631 7105-406 | 106 |