Sie befinden sich hier: Verwaltung - Lebensmittel Veterinärwesen Landwirtschaft - Lebensmittel und Fleischhygiene

Lebensmittelüberwachung/Fleischhygieneüberwachung

Der Fachbereich Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung befindet sich im Gebäude "Gesundheitsamt", Pfaffstraße 40-42, 67655 Kaiserslautern - Anfahrt

Achtung! Änderung der Fleischbeschaubezirke

Aufgaben

  • Vorbeugender Verbraucherschutz durch amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung, einschließlich Trichinenuntersuchung bei Haus- und Wildtieren
  • Sicherstellung der Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen durch unangemeldete Kontrollen auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion
  • Entnahme von Plan-, Beschwerde- und Verdachtsproben
  • Beratung von Betrieben hinsichtlich der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln, Information über bestehende Vorschriften
  • Stellungnahmen zu Bauanfragen und Konzessionen
  • Verfolgung von Verbraucherbeschwerden
  • Überwachung von Rückrufaktionen

Dioxine und PCB - Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen

Gemäß § 44a Absatz 1 LFGB ist ein Lebensmittelunternehmer oder ein Futtermittelunternehmer verpflichtet, ihm vorliegende Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln, Stoffen mit pharmakologischer Wirkung, Schwermetallen, Mykotoxinen und Mikroorganismen in und auf Lebensmitteln oder Futtermitteln der zuständigen Behörden mitzuteilen.

Nach § 2 Absatz 2 der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung muss die Mitteilung in elektronischer Form (unter Verwendung der zur Verfügung gestellten digitalen Erfassungstabelle) erfolgen.

Informationen über Verstöße im Bereich Lebensmittelrecht nach § 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Seit dem 01.09.2012 ist die Kreisverwaltung Kaiserslautern nach § 40 Absatz 1a LFGB verpflichtet, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn der durch Tatsachen begründete Verdacht besteht, dass

• gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten werden,

• nicht zugelassene oder verbotene Stoffe in Lebens- und Futtermitteln verwendet wurden,

• nicht unerhebliche oder wiederholte Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefährdung, oder vor Täuschung, oder zur Einhaltung hygienischer Anforderungen vorliegen und bei diesen Verstößen ein Bußgeld von über 350,00 € zu erwarten ist.

Diese Veröffentlichungen stellen keine Warnungen vor den aufgeführten Produkten und Betrieben dar. Diese Informationen setzen auch keine Gesundheitsgefahr voraus. Sie sollen vielmehr im Sinne einer Markttransparenz eine aktive Information der Verbraucher gewährleisten.

Öffentliche Warnungen vor entsprechenden Erzeugnissen finden Sie unter www.lebensmittelwarnung.de.

Die Informationen werden sechs Monate nach der Veröffentlichung gelöscht. Sollte das Bußgeld in einem gerichtlichen Verfahren auf weniger als 350,00 € reduziert oder komplett aufgehoben werden, erfolgt eine sofortige Löschung.

Die Tabellen für den Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung Kaiserslautern finden Sie hier.

Verbraucherbeschwerden

Worüber kann man sich beschweren?

Über Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakwaren, die gewerbsmäßig verkauft werden (Abweichungen in)

  • Geruch, Aussehen, Geschmack, Brauchbarkeit, Kennzeichnung, Bei Störungen des Wohlbefindens

Bei Verdacht auf kriminelle Handlungen ist die Polizei einzuschalten!

Was geschieht dann?

Vergleichsproben, möglichst aus der gleichen Charge und dem gleichen Geschäft werden gezogen und zusammen mit der Beschwerdeprobe an das zuständige Untersuchungsamt geschickt.

Wer untersucht und beurteilt? 

Je nach Probenart erfolgt die Untersuchung und Beurteilung der Probe in dem jeweils zuständigen Institut des Landesuntersuchungsamtes (LUA):

  • Institut für Lebensmittel tierischer Herkunft (ILTH) in Koblenz
  • Institut für Hygiene und Infektionsschutz (IHIS) in Koblenz
  • Institut für Hygiene und Infektionsschutz (IHIS) in Landau
  • Institut für Hygiene und Infektionsschutz (IHIS) in Trier
  • Institut für Lebensmittelchemie (ILC) in Koblenz
  • Institut für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprüfung (ILCA) in Mainz
  • Institut für Lebensmittelchemie (ILC) in Speyer
  • Institut für Lebensmittelchemie (ILC) in Trier

Welche weiteren Maßnahmen folgen?

  • Je nach Untersuchungsergebnis: Untersuchung weiterer Proben
  • Rückrufaktion
  • Bei Gefahr Warnung der Bevölkerung durch Rundfunk und Fernsehen
  • Information des Beschwerdeführers
  • Abstellen des Missstandes durch die zuständige Behörde
Kontakt
Name Telefon Fax Raum
Apel, Roy 0631 7105-454 0631 7105-457 G106
Dr. Busch, Kai-Markus 0631 7105-519 0631 7105-457 G128
Christmann, Alexander 0631 7105-530 0631 7105-457 G107
Lingyak, Charleene 0631 7105-254 0631 7105-457 G129
Metz, Sören 0631 7105-515 0631 7105-457 G108
Wolk, Maximilian 0631 7105-502 0631 7105-457 G107