Lebensmittelüberwachung/Fleischhygieneüberwachung
Der Fachbereich Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung befindet sich im Gebäude "Gesundheitsamt", Pfaffstraße 40-42, 67655 Kaiserslautern - Anfahrt
Aktuelles
Achtung! Änderung der Fleischbeschaubezirke
- Zuständigkeitsbereiche KL-Stadt
- Zuständigkeitsbereiche VG_Bruchmühlbach-Miesau
- Zuständigkeitsbereiche VG_Enkenbach-Alsenborn
- Zuständigkeitsbereiche VG_Kaiserslautern-Süd
- Zuständigkeitsbereiche VG_Landstuhl
- Zuständigkeitsbereiche VG Otterbach-Otterberg
- Zuständigkeitsbereiche VG_Ramstein-Miesenbach
- Zuständigkeitsbereiche VG_Weilerbach
Aufgaben
- Vorbeugender Verbraucherschutz durch amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung, einschließlich Trichinenuntersuchung bei Haus- und Wildtieren
- Sicherstellung der Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen durch unangemeldete Kontrollen auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion
- Entnahme von Plan-, Beschwerde- und Verdachtsproben
- Beratung von Betrieben hinsichtlich der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln, Information über bestehende Vorschriften
- Stellungnahmen zu Bauanfragen und Konzessionen
- Verfolgung von Verbraucherbeschwerden
- Überwachung von Rückrufaktionen
Dioxine und PCB - Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen
Gemäß § 44a Absatz 1 LFGB ist ein Lebensmittelunternehmer oder ein Futtermittelunternehmer verpflichtet, ihm vorliegende Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln, Stoffen mit pharmakologischer Wirkung, Schwermetallen, Mykotoxinen und Mikroorganismen in und auf Lebensmitteln oder Futtermitteln der zuständigen Behörden mitzuteilen.
Nach § 2 Absatz 2 der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung muss die Mitteilung in elektronischer Form (unter Verwendung der zur Verfügung gestellten digitalen Erfassungstabelle) erfolgen.
Merkblätter und Formulare Lebensmittel
- Merkblatt Imker als Lebensmittelunternehmer
- Merkblatt Allergenkennzeichnung bei Abgabe loser Ware
- Merkblatt für Selbstvermarkter von Konfitüren
- Abgabe von Lebensmitteln auf Festen und Märkten
- Kennzeichnung von Zusatzstoffen auf der Speisen- und Getränkekarte
- Merkblatt Eigenkontrollen
- Merkblatt Küchen und Nebenräume
- Kenntlichmachung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln bei loser Abgabe in Bäckereien und Konditoreien
- Fleischerzeugnisse, die für Speisen mit „Schinken“ verwendet werden können
- Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt
Weitere Anträge und Formulare finden Sie im Formularpool
Merkblätter und Formulare Fleischhygiene
- Betriebliche Eigenkontrollen von registrierten Schlachtbetrieben
- Satzung über die Erhebung von Gebühren nach fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften und Anlagen
- Beseitigung von Risikomaterial in Schlachtbetrieben, Zerlegebetrieben und bei Direktvermarktern 2008
- Gesundheitsbescheinigung für im Haltungsbetrieb geschlachtete Tiere
- Gesundheitsbescheinigung für lebende Tiere, die vom Haltungsbetrieb zum Schlachtbetrieb befördert werden
- Amtliche Bescheinigung Notschlachtung
Weitere Anträge und Formulare finden Sie im Formularpool
Verbraucherinformationen
- Verbrauchertipps: Schutz vor Infektionen mit enterohämorrhagischen E. coli (EHEC)
- Fragen und Antworten zu EHEC-Infektionen durch pflanzliche Lebensmittel
- Wie kann man sich vor Salmonellen schützen?
Information der Öffentlichkeit gemäß §40 LFGB
Seit dem 01.09.2012 sind die Behörden laut §40 Abs. 1a LFGB verpflichtet die Öffentlichkeit zu informieren, wenn der durch Tatsachen begründete Verdacht besteht, dass
- gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten wurden
- gegen hygienische Anforderungen in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist
- gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB verstoßen worden ist, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung dienen
Eine Liste mit aktuellen Informationen finden Sie hier
Verbraucherbeschwerden
Worüber kann man sich beschweren?
Über Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakwaren, die gewerbsmäßig verkauft werden (Abweichungen in)
- Geruch, Aussehen, Geschmack, Brauchbarkeit, Kennzeichnung, Bei Störungen des Wohlbefindens
Bei Verdacht auf kriminelle Handlungen ist die Polizei einzuschalten!
Was geschieht dann?
Vergleichsproben, möglichst aus der gleichen Charge und dem gleichen Geschäft werden gezogen und zusammen mit der Beschwerdeprobe an das zuständige Untersuchungsamt geschickt.
Wer untersucht und beurteilt?
Je nach Probenart erfolgt die Untersuchung und Beurteilung der Probe in dem jeweils zuständigen Institut des Landesuntersuchungsamtes (LUA):
- Institut für Lebensmittel tierischer Herkunft (ILTH) in Koblenz
- Institut für Hygiene und Infektionsschutz (IHIS) in Koblenz
- Institut für Hygiene und Infektionsschutz (IHIS) in Landau
- Institut für Hygiene und Infektionsschutz (IHIS) in Trier
- Institut für Lebensmittelchemie (ILC) in Koblenz
- Institut für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprüfung (ILCA) in Mainz
- Institut für Lebensmittelchemie (ILC) in Speyer
- Institut für Lebensmittelchemie (ILC) in Trier
Welche weiteren Maßnahmen folgen?
- Je nach Untersuchungsergebnis: Untersuchung weiterer Proben
- Rückrufaktion
- Bei Gefahr Warnung der Bevölkerung durch Rundfunk und Fernsehen
- Information des Beschwerdeführers
- Abstellen des Missstandes durch die zuständige Behörde
Name | Telefon | Fax | Raum |
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Apel, Roy | 0631 7105-454 | 0631 7105-457 | G106 |
Busch, Kai-Markus | 0631 7105-519 | 0631 7105-457 | G124 |
Christmann, Alexander | 0631 7105-530 | 0631 7105-457 | G107 |
Metz, Sören | 0631 7105-515 | 0631 7105-457 | G108 |
Wolk, Maximilian | 0631 7105-502 | 0631 7105-457 | G107 |