Blauzungenkrankheit
Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Landkreis Kaiserslautern amtlich bestätigt [mehr...]
„Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz erlässt aufgrund des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 am 12.12.2018 in Baden-Württemberg nachfolgende tierseuchenrechtliche Anordnung:“
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Blauzungenkrankheit vom 11.01.2019 (Sperrgebiet 150 km)
Merkblatt BTV-8 Regelungen zum Verbringen von empfänglichen Tierarten aus Betrieben in Rheinland-Pfalz
Tierhaltererklärung zum innerstaatlichen Verbringen von Kälbern in einem Alter von bis zu 90 Tagen aus einem Restriktionsgebiet in freies Gebiet (Grundimmunisierung des Muttertieres vor und während der Trächtigkeit) gültig ab dem 01.04.2020
Tierhaltererklärung zum innerstaatlichen Verbringen von Schlachttieren
Tierhaltererklärung zur Verbringung von Zucht-, Nutz- und Schlachttieren innerhalb des Sperrgebiets
Tierhaltererklärung zum innerstaatlichen Verbringen von Schafen und Ziegen
Name | Telefon | Fax | Raum |
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Dr. Hofmann, Holger | 0631 7105-452 | 0631 7105-457 | G128 |