Öffentlicher Personennahverkehr und Schülerbeförderung
Der Landkreis Kaiserslautern ist nach dem rheinland-pfälzischen Nahverkehrsgesetz für die Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs ÖPNV zuständig. In den ÖPNV sind auch die Schülerverkehre zu den jeweiligen Schulstandorten in Stadt und Landkreis Kaiserslautern integriert.
Der Landkreis Kaiserslautern ist Mitglied im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN). Das Tarifgebiet des VRN reicht von Kusel und Zweibrücken im Westen bis Wertheim und Bad Mergentheim im Osten. Im Norden erstreckt es sich bis Alzey und Bensheim, im Süden bis Landau und Sinsheim. Fahrplanauskünfte und Informationen zum Tarifangebot des Verkehrsverbundes erhalten Sie auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar unter www.vrn.de.
Auf der Homepage des Verkehrsverbundes lassen sich unter nachfolgendem Link auch die jeweiligen Fahrplanbuchseiten, Persönlichen Fahrpläne oder Aushangfahrpläne unter dem Reiter Fahrplan direkt abrufen. Einfach die entsprechende Sparte auswählen, den Namen der Haltestelle, des Wohnortes oder die Liniennummer eingeben und den Fahrplan abrufen.
Für konkrete Fragen zum ÖPNV-Angebot des Landkreises Kaiserslautern oder bei Problemen in der Schülerbeförderung steht die Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.
Name | Telefon | Fax | Raum |
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Philipp, Sven | 0631 7105-486 | 0631 7105-474 | 11 |
Jahresbericht nach der EU-Verordnung
Der Landkreis Kaiserslautern kommt seiner Verpflichtung als Aufgabenträger und zuständige Behörde zur Veröffentlichung eines Jahresberichts über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Verordnung 1370/2007 gemeinsam mit den übrigen ÖPNV-Aufgabenträgern im Gebiet des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar durch Veröffentlichung eines gemeinsamen Gesamtberichts des ZRN nach.
Der Bericht kann unter folgender Internetadresse auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar abgerufen werden:
VRN-Jahresbericht 2010 über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen nach Art. 7 Abs. 1