
Ein Schutzstreifen ist ein von der Fahrbahn für den Radverkehr abmarkierter Teil, der durch eine dünne, gestrichelte Linie und einem Fahrrad-Piktogramm gekennzeichnet ist. Im Gegensatz zu dem Radfahrstreifen dürfen Schutzstreifen überfahren werden. Dies gilt sowohl für Fahrräder, wenn sie andere Fahrradfahrer überholen möchten, als auch für den KFZ Verkehr. Das Parken auf dem Schutzstreifen ist nicht erlaubt. Die Benutzungspflicht für die Radfahrer ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot. Dies gilt auch für Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h.

Radfahrstreifen sind laut StVO benutzungspflichtige Radwege, die ausschließlich dem Radverkehr zur Verfügung stehen. Sie sind durch eine durchgezogene weiße Linie deutlich von der Fahrbahn abgetrennt und zusätzlich durch ein Fahrradpiktogramm und das blaue Radwegeschild gekennzeichnet. Dies gilt auch für Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h. Andere Fahrzeuge dürfen den Radfahrstreifen nicht benutzen und auch nicht auf ihm halten oder parken.

Rot markierten Furt
An bestimmten Stellen wie z. B. Kreuzungsbereichen werden die Radfurten oft rot eingefärbt. Das dient dazu, die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und dem Kfz-Verkehr die Vorfahrt der Radfahrer auf der rot markierten Furt zu signalisieren. In dem Bild auf der linken Seite hat somit der geradeaus fahrende Radfahrer klar erkennbar Vorfahrt vor dem nach rechts abbiegenden Kfz-Verkehr.