Am Donnerstag, dem 30.10.2025 wurde seitens des nationalen Referenzlabors der Ausbruch der Aviären Influenza (Subtyp H5N1) bei den in der Nähe von Steinwenden-Weltersbach und im Gelände des Scheidelberger Woogs (Bruchmühlbach-Miesau) gefundenen Kranichen bestätigt.
Inzwischen wurde ein weiterer verendeter Kranich, der im Stadtgebiet Kaiserslautern gefunden wurde, beprobt. Die eingeleitete Untersuchung des Landesuntersuchungsamts hat am 28.10.2025 den Verdacht ergeben, dass auch dieser Vogel mit dem Erreger der Geflügelpest infiziert war. Der Befund des nationalen Referenzlabors steht hierzu noch aus.
Weiterhin wurden tot aufgefundene Fasane und Hühner negativ auf das Virus untersucht.
Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und dem Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz ist die Infektionslage in diesem Herbst besonders dynamisch. Die Ausbreitung wird durch den Vogelzug erheblich verstärkt. In mehreren Landkreisen wurden bereits bestätigte H5N1-Fälle bei Wildvögeln wie Kranichen und Kanadagänsen gemeldet.
Um eine Einschleppung der Tierseuche vom Wildgeflügel in Hausgeflügelbestände zu möglichst zu verhindern, bereitet die Kreisverwaltung Kaiserslautern für Ihren Zuständigkeitsbereich (Landkreis Kaiserslautern und die Stadt Kaiserslautern) eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vor, die zum einen eine Stallpflicht für sämtliche gehaltene Vögel, sowie ein Verbot für die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art vorsieht.
Zur Meldung von tot aufgefundenen Kranichen, Greifvögeln, Wasservögeln, sowie von tot aufgefundenem oder erkranktem Hausgeflügel, erreichen Sie uns unter folgender Rufnummer:
0631-7105-450 und unter der E-Mail-Adresse: veterinaeramt2@kaiserslautern-kreis.de
Außerhalb der Dienstzeit nutzen Sie bitte unsere telefonische Erreichbarkeit unter: 0172-3419516
Um uns um Ihre Meldung kümmern zu können, benötigen wir bitte folgende Angaben:
• Name und Erreichbarkeit der meldenden Person
• genauer Fundort, bei Fund im freien Feld wenn möglich mit Geodaten
• Beschreibung, Art und Anzahl der aufgefundenen Vögel
Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden!
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und Unterstützung.
30. Oktober 2025 von Reiner Voß