Tierschutz

"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."
So lautet der Grundsatz in § 1 des Tierschutzgesetzes


Aufgaben

  • Erlaubniserteilung für gewerbliche Tierhaltungen (§ 11 - Erlaubnis)
  • Kontrollen von Nutztierhaltungen und gewerblichen Tierhaltungen
  • Überprüfung von privaten Tierhaltungen nach Bürgerbeschwerden
  • Kontrollen und Zulassung von Tiertransportunternehmen
  • Überprüfung des Tierschutzes in Schlachtbetrieben
  • Sachkundeprüfung für die Schlachterlaubnis (Antrag)
  • Kontrolle des Tierschutzes bei der Haltung von Versuchstieren und bei der Durchführung von Tierversuchen
  • Tierschutzrechtliche Überprüfung von Bauanträgen
  • Veranstaltung mit Tieren