Die Aufstallpflicht gilt zunächst auf unbestimmte Zeit für den gesamten Landkreis und die Stadt und betrifft sowohl private als auch gewerbliche Tierhaltungen.
Sämtliches im Landkreis und der Stadt Kaiserslautern gehaltenes Geflügel und andere gehaltene Vögel sind seit dem 01.11.2025 in geschlossenen Ställen oder abgeschotteten Unterständen zu halten.
Diese Verfügung hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kaiserslautern erlassen, um eine Ausbreitung Geflügelpest zu verhindern.
Seit Oktober 2025 breitet sich der Erreger der hochpathogenen aviären Influenza vom Subtyp H5N1 rasant in nahezu allen Bundesländern bei Wildvögeln (v.a. Kranichen) aus. Auch Ausbrüche in Geflügelhaltungen wurden in mehreren Bundesländern bereits gemeldet.
In Landkreis und Stadt Kaiserslautern wurde bis zum 06.11.25 bei sechs Kranichen das H5N1 Virus (Geflügelpestvirus) nachgewiesen, zwei untersuchte Fasane und ein Falke wiesen kein Geflügelpestvirus auf.
Derzeit befinden sich noch Proben von einem Kranich, einem Bussard und einer Ente zur Untersuchung auf das H5N1 Virus im Landesuntersuchungsamt in Koblenz, deren Ergebnisse noch ausstehen.
Die Tiere wurden flächendeckend im Landkreis und der Stadt Kaiserslautern aufgefunden.
Das Risiko der Verbreitung des Influenzavirus durch Wildvögel ist daher „sehr hoch“. Bei der „Aviären Influenza“ handelt es sich um eine ansteckende Viruserkrankung, die schnell epidemische Ausmaße annehmen und damit Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann.
Erkrankungen beim Menschen wurden noch nicht nachgewiesen.
Teil der Verfügung sind daher auch flankierende Maßnahmen wie die Untersagung von Ausstellungen, Märkten, Börsen, Schauen und ähnliche Veranstaltungen unter der Teilnahme von Vögeln.
Die Tierhalter sind dringend zu hohen Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen. Bezüglich der Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen und Fragen zu Tierschutz und Beschäftigungsmaterial während der Aufstallpflicht berät Sie das Veterinäramt gerne und hat auf der Homepage auch entsprechende Unterlagen zur Einsicht und Download bereit gestellt.
Krankheitsanzeichen, etwa mehr als 2 Prozent Verluste in 24 Stunden oder erheblichen Veränderungen der Legeleistung in Geflügelbeständen, sind unverzüglich dem Veterinäramt zu melden.
Verendet aufgefundene Wildvögel wie Kraniche, Greifvögel und Wasservögel sollen dem Veterinäramt möglichst mit genauem Standortangabe per Telefon 0631 7105 450 oder e-mail veterinaeramt2@kaiserslautern-kreis.de gemeldet werden.
Außerhalb der Dienstzeit ist das Veterinäramt über die 0172 3419516 zu erreichen.
Die Aufstallung ist wichtig, um große und kleine Geflügelhaltungen vor einem Eintrag der Geflügelpest zu schützen. Die Anordnung dient dem Schutz der Tiergesundheit und auch dem Schutz der Menschen.
Die vollständige Verfügung finden Sie auf der Homepage unter www.kaiserslautern-kreis.de. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter 0631/7105-450.
7. November 2025