Wasserwirtschaft und Bodenschutz

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1. Gewässeraufsicht:

  • Überwachung von prüfpflichtigen Anlagen gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), wie privaten Heizöltanks, Eigenverbrauchstankstelle und öffentlichen Tankstellen.
  • Dunglagerstätten
  • Unerlaubte Einleitung von Gülle und Jauche in Gewässer
  • Überörtlicher Meldeplan bei Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen
  • Digitales Wasserbuch
  • Konditionalitäten-Verfahren (vorm. Cross-Compliance) im Bereich der Grundwasserrichtlinie


2. Genehmigungsverfahren:

  • Anlagen am Gewässer (im 40 m Bereich bei Glan und Lauter, im 10 m Bereich bei übrigen), z.B. Brücken, Auffüllungen, sonstige Anlagen
  • Wasserrechtliche Eignungsfeststellungen bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Gewässerbenutzungen, z. B. bei Einleitung von Niederschlagswasser in Gewässer, Entnehmen/Ableiten von Wasser/Grundwasser mittels Brunnen bzw. Pumpen, Erdwärmebohrungen, Gewinnen von Bodenbestandteilen, z.B. Sandgruben, Grundwasserhaltung bei Bauvorhaben
  • Herstellung, Beseitigung und wesentliche Umgestaltung von Gewässern (Gewässerausbau), z.B. Teichanlagen, Bäche.


3. Bodenschutz:

  • Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Ölunfälle etc.) 
  • Flächen (Grundstücke) auf denen in der Vergangenheit mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wurde (z.B. Tankstellen, Kfz-Betriebe etc.)


4. Gewässerunterhaltung:

  • Für die Gewässer II. Ordnung im Landkreis, "Glan" und "Lauter", insbesondere Beseitigung von Abflusshindernissen, Reinhaltung u.ä.
  • Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an Gewässern II. Ordnung


5. US- und Konversionsliegenschaften:

  • Abwicklung von wasserrechtlichen Angelegenheiten in militärischen – oder Konversionsliegenschaften (CLAIMS-Verfahren)