Gremien

Kreistag

Der Kreistag ist das Beschlussorgan des Landkreises Kaiserslautern. Er wird alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises gewählt. 

Der Kreistag tritt unter Vorsitz des Landrates zusammen und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Kreises. Seine Beschlüsse sind Aufträge und damit Arbeitsgrundlagen für die Kreisverwaltung.

Zwei hauptamtliche Kreisbeigeordnete sind die ständigen Vertreter des Landrats in ihren Geschäftsbereichen und Vertreter im Verhinderungsfall. Außerdem hat der Landkreis einen ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten. Der Landrat und die Kreisbeigeordneten bilden den Kreisvorstand.