Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Schulärztlicher Dienst



Aufgabengebiete:

Schuleingangsuntersuchung



Alle Kinder, die bis einschließlich 31. August 6 Jahre alt werden, werden im gleichen Jahr schulpflichtig. Jüngere Kinder können eingeschult werden, sofern sie bis zum 31.12 des gleichen Jahres das 6. Lebensjahr vollenden (kann-Kinder). Gemäß der Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz müssen alle Kinder zuvor zur Schuleingangsuntersuchung.

Seit 2022 finden die Schuleingangsuntersuchungen im Gebäude des Gesundheitsamtes; Pfaffstraße 40-42 in Kaiserlautern statt.

Förderschulgutachten

Ein sonderpädagogisches Gutachten hilft Ihrem Kind, die Unterstützung zu bekommen, die es braucht, um den Lernalltag gut und so selbstständig wie möglich zu meistern. Manche Kinder benötigen Unterstützung aufgrund verschiedener Einschränkungen.

Mit dem sonderpädagogischen Gutachten wird festgestellt, ob bei einem Schulkind ein Förderbedarf besteht. Steht dem Kind laut Gutachten eine sonderpädagogische Förderung zu, bekommt es entweder integrative Unterstützung an einer Regelschule oder wird einer Förderschule zugewiesen.

Das Verwaltungsverfahren zur Feststellung eines besonderen Förderbedarfes durch eine Förderschule fordert auch ein schulärztliches Gutachten. Hierin ist u.a. die spezifische Behinderung oder Störung und der daraus resultierende Hilfebedarf unter Berücksichtigung aller in der Vergangenheit durch den Kinderarzt oder sozialpädiatrische Einrichtungen erstellten Gutachten und Befundberichte zu beschreiben.

Kindeswohl und Kindergesundheit


Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit ist seit März 2008 in Rheinland-Pfalz in Kraft. Der Gesetzgeber möchte durch eine verbesserte Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) und durch früh einsetzende Förderung die Kindergesundheit stärken und zum wirksamen Schutz unserer Kinder beitragen.

Begutachtungswesen

Der jugendärztliche Dienst erstellt alle Gutachten, die von öffentlichen Stellen in Auftrag gegeben werden.


Gutachten zur Schulfähigkeit

  • wenn erhöhte Fehlzeiten durch die Schulleitung festgestellt werden, zur Überprüfung gesundheitlicher oder psychosozialer Hintergründe
  • wenn Unterrichtsbefreiungen/Teilbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sind

Sonstige Gutachten 

  • Anträge für Kinder auf Leistungen nach den Regelungen der Sozialgesetzbücher (SGB II, IX und XII) 
  • Antrag auf Eingliederungshilfen, Frühfördermaßnahmen oder Integrationshilfen,
  • Beihilfe

Gesundheitsförderung und Prävention

Alle Dienstaufgaben im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst zielen nicht nur auf eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation des einzelnen Kindes ab, sondern haben auch die Gesundheit aller Kinder und Jugendlichen im Fokus.

Dazu dienen:

  • Mitarbeit in Ausschüssen der Jugendhilfe, in der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege, im Netzwerk frühe Hilfen, in verschiedenen Gewaltpräventionsprojekten.


Weiterführende Informationen: