Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie gewerblich

    • Affen und Halbaffen sowie aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse, 
    • Nutz- und Zuchtgeflügel (einschließlich Eintagsküken) in Sendungen von mehr als 19 Tieren, ausgenommen Geflügel zur Aufstockung von Wildbeständen, 
    • Bruteier in Sendungen von mehr als 19 Stück, 
    • Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen, oder
    • Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen

    in andere EU-Staaten verbringen wollen oder ein Viehhandelsunternehmen, einen Händlerstall oder eine Sammelstelle für Nutztiere betreiben wollen, benötigt Ihr Betrieb eine behördliche Zulassung.

    Voraussetzung: Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist sichergestellt.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt der zuständige Kreisverwaltung, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende