Falknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines deutschen Jahresjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

  • Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

  • Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bereits erteilter Falknerjagdschein
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Jagdschein
    • Falknerjagdschein
    • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Anträge / Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

  • Kurztext

    • Falknerjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein
    • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
    • für Personen, die bereits einen deutschen Falknerjagdschein besitzen oder besessen haben
    • Voraussetzung: Besitz eines Jagscheins oder besonderen Jagdscheins für Falkner ist
    • Jahresjagdschein ist höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre gültig
    • Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
    • zuständig: untere Jagdbehörde
  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige untere Jagdbehörde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende