Prüfbescheinigung für Mofas beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Um mit einem Mofa im Straßenverkehr fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Prüfbescheinigung. Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Prüfung ablegen. Wenn Sie die Prüfung bestehen, stellt Ihnen die Behörde eine Bescheinigung aus. Die Prüfbescheinigung müssen Sie beim Fahren Ihres Mofas mit sich führen. 
    In folgenden Fällen benötigen Sie keine Prüfbescheinigung: 

    • Sie besitzen bereits eine deutsche Fahrerlaubnis.
    • Sie besitzen eine ausländische Fahrerlaubnis, die in Deutschland gültig ist.

    Bevor Sie die Prüfung für die Bescheinigung ablegen dürfen, müssen Sie an einem entsprechenden Ausbildungskurs teilnehmen. Dazu gilt:

    • Der Kurs findet bei einer zugelassenen Fahrschule statt.
    • Die Fahrlehrkraft muss eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse A besitzen.
    • Nach dem Kurs erhalten Sie von der Fahrschule eine Bescheinigung, dass Sie die Ausbildung abgeschlossen haben.

    Wenn Sie noch keine Prüfung abgelegt haben, dürfen Sie mit dem Mofa nur in Begleitung einer Fahrlehrerin oder eines Fahrlehrers auf öffentlichen Straßen fahren.
     

    Wenn Sie 15 Jahre oder älter sind, dürfen Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu müssen Sie eine sogenannte "Mofa-Prüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben sowie die erforderliche theoretische Prüfung bestanden haben.

    Ausnahme: Sie benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Sie Inhaber einer gültigen deutschen Fahrererlaubnis einer beliebigen Klasse sind oder eine gültige ausländische Fahrerlaubnis besitzen, die Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt.

    Außerdem benötigt, wer vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, zum Führen eines Mofas weder eine Fahrerlaubnis noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Lichtbildausweis
    • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs einer zugelassenen Fahrschule 
       

    Zur Prüfungsanmeldung muss die Ausbildungsbescheinigung mitgebracht werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Sie müssen die Mofa-Prüfbescheinigung (oder  Ihren Führerschein) beim Führen eines Mofas immer  mit sich führen.
    Bei Verlust der Mofa-Prüfbescheinigung müssen Sie sich für die Ausstellung einer Ersatz-Prüfbescheinigung an die Prüfstelle wenden, die die Prüfbescheinigung ausgestellt hat.


An wen muss ich mich wenden?

Die theoretische und praktische Mofa-Ausbildung wird regelmäßig von Fahrschulen durchgeführt. Nach Abschluss der Mofa-Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsbescheinigung.

In Rheinland-Pfalz dürfen auch Schulen Mofa-Kurse anbieten. Lehrerinnen und Lehrer sind nach einem intensiven Ausbilder-Kurs beim Pädagogischen Landesinstitut (PL) berechtigt, die Ausbildungsbescheinigung zu erteilen.

Für die Zulassung zur theoretischen Mofa-Prüfung müssen Sie bei der technischen Prüfstelle (in der Regel TÜV) den entsprechenden Antrag stellen und Ihre Ausbildungsbescheinigung vorlegen. Nach der erfolgreich bestandenen Prüfung wird Ihnen dort die Mofa-Prüfbescheinigung ausgestellt.

Zuständige Abteilungen