Restabfall

Die Entsorgung von Hausrestabfällen erfolgt ausschließlich im Hol-System über die Restabfalltonne oder gebührenpflichtige zusätzliche Restabfallsäcke. Die Größe der Restabfalltonne hängt von der Anzahl der Personen im Haushalt ab (mehr Infos unter Abfallgebühren). 

Die schwarze Restabfalltonne wird alle 14 Tage geleert. Bitte stellen Sie die Tonne mit geschlossenem Deckel am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr zur Leerung bereit. Überfüllte und falsch gefüllte Gefäße werden nicht entleert.


Was gehört in die RestabfalltonneWas gehört nicht in die Restabfalltonne
  • Altmedikamente
  • Hygieneartikel (z.B. Binden, Windeln, Zahnbürsten, Wattepads und -stäbchen, Kosmetik- und Feuchttücher
  • Haushaltsabfälle (z.B. verschmutztes Papier, Putzschwämme, Staubsaugerbeutel, kleine Mengen Geschirr, Besteck, Töpfe, Schüsseln, kalte Asche, Tapeten, Zigaretten, Kehricht, Katzen- und Kleintierstreu, Tierkot, stark verschmutzte und kaputte Kleidung und Schuhe, Taschen, Hüte, Gürtel...)
  • Bauabfälle (Sand, Steine, Ziegel, Bauholz, Dämmstoffe, Asbestabfälle...)
  • Bioabfälle (auch keine Essensreste)
  • Elektrogeräte 
  • Sonderabfälle (Batterien, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Pestizide...)

Bitte beachten: 

  • Melden Sie sich bei Umzug oder Zuzug so früh wie möglich beim Einwohnermeldeamt um (die Abfallwirtschaft erhält dann die benötigten Daten für die Aufstellung der Tonnen). 
  • Nehmen Sie keine Müllgefäße von einem zum anderen Grundstück mit. Die Tonnen sind gekennzeichnet und jedem einzelnen Grundstück zugeordnet. 
  • Nicht meldepflichtige Personen - z.B. Angehörige der Streitkräfte - müssen vom Eigentümer direkt bei der Abfallwirtschaft angemeldet werden. 
  • Wenn sich an den Eigentumsverhältnissen etwas ändert, muss dies der Kreisabfallwirtschaft schriftlich mitgeteilt werden. 
  • Ziehen Personen mit verschiedenen Familiennamen in einen Haushalt zusammen, dann sollten Sie dies rechtzeitig der Kreisabfallwirtschaft (Gebührenveranlagung) mitteilen. Geschieht dies nicht, wird jede Person mit abweichendem Nachnamen als eigener Haushalt erfasst. 

Zusätzliche Restabfallsäcke

Sollten Sie einmal mehr Restabfälle haben als in Ihre Tonne passen, können Sie gebührenpflichtige Restabfallsäcke nutzen. Diese Säcke haben eine Größe von 70 l und können bei der regulären Abfuhr des Restabfalls neben Ihre Tonne gestellt werden. Die Gebühr beträgt 4,31 €/pro Sack und enthält damit bereits das Entsorgungsentgelt. 

 Erhältlich sind die amtlichen Restabfallsäcke an folgenden Stellen:

Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Rathaus Bruchmühlbach-Miesau
Am Rathaus 2
66892 Bruchmühlbach-Miesau

Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn

Rathaus Enkenbach-Alsenborn

Hauptstraße 18

67677 Enkenbach-Alsenborn

 

Verwaltungsgebäude Hochspeyer

Hauptstraße 121

67691 Hochspeyer


Verbandsgemeinde Landstuhl

Rathaus Landstuhl

Kaiserstraße 49

66849 Landstuhl

 

Tourist Information Luftkurort Trippstadt 

Hauptstraße 57

67705 Trippstadt

 Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg

Verwaltung und Werke Otterberg

Hauptstraße 27

67697 Otterberg

 

Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach

Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach

Am Neuen Markt 6

66877 Ramstein-Miesenbach

 

Verbandsgemeinde Weilerbach

Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach

Rummelstraße 15

67685 Weilerbach