Fachbereich 4.1 - Elterngeld

 

Elterngeld

Aufgaben/Leistungen

Die Elterngeldstelle beim Jugendamt hilft Eltern nach der Geburt ihres Kindes, Geld zu bekommen, wenn sie nicht oder nur wenig arbeiten.
Sie prüft, wie viel Elterngeld möglich ist, zahlt es aus und berät bei allen Fragen dazu.

Gesetzliche Grundlage: BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)

Weitere Informationen zum Elterngeld, den Voraussetzungen, dem Verfahren und zum Online-Antrag:

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