Fachbereich 4.1 - Unterhaltsvorschuss

 

Unterhaltsvorschuss

Aufgaben/Leistungen

Die Unterhaltsvorschussstelle beim Jugendamt hilft Kindern, die bei nur einem Elternteil leben und wenig oder keinen Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen.
Sie zahlt Unterhaltsvorschuss, prüft die Voraussetzungen, fordert das Geld vom anderen Elternteil zurück und berät Alleinerziehende.

Gesetzliche Grundlage: Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)


Weitere Details zum Verfahren:

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