
Aufgaben/Leistungen
Die wirtschaftliche Jugendhilfe gehört zum Jugendamt. Sie kümmert sich um Geld-Fragen bei Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien.
Zum Beispiel:
Ein Kind lebt in einer Pflegefamilie oder in einem Heim. Das Jugendamt bezahlt dafür Geld.
Die wirtschaftliche Jugendhilfe sorgt dafür, dass das Geld richtig bezahlt und abgerechnet wird.
Die Arbeit der wirtschaftlichen Jugendhilfe steht im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Das heißt auch: Kinder- und Jugendhilfe.
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