
Aufgaben/Leistungen
Das Jugendamt unterstützt Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf.
Es hilft bei Berufsorientierung, Bewerbungen, Praktika und Ausbildung – besonders, wenn Jugendliche alleine nicht weiterkommen.
Gesetzliche Grundlage: § 13 SGB VIII – Jugendsozialarbeit
Informieren Sie sich über Details zu diesem Gebiet und über das Jugendarbeitsschutzgesetz:
Das Jugendarbeitsschutzgesetz – JarbSchG finden Sie unter
Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Vor allem in Schulpraktika treten immer wieder Fragen auf, aber auch bei Ferienjobs oder in der Ausbildung von unter 18-Jährigen. Darüber hinaus ist es wichtig daran zu denken, dass bei Theater-, Film- und Musikproduktionen Ausnahmegenehmigungen durch das Jugendamt erteilt werden müssen (§6 JArbSchG).
Berufsorientierung und Job Fux
Maßnahme für den Übergang von der Schule in die Ausbildung
Ansprechpartner Berufsberatung
Agentur für Arbeit Kaiserslautern
Berufsberatung und Hilfe beim Berufsstart
Augustastraße 6
67655 Kaiserslautern
Tel.: 0800 4555500 (Arbeitnehmer)
Berufsinformationszentrum Kaiserslautern (BIZ)
Augustastraße 6
67655 Kaiserslautern
Tel.: 0800 4555500