Fachbereich 4.3 - Jugendsozialarbeit

Jugendsozialarbeit

Aufgaben/Leistungen

Die Jugendsozialarbeit beim Jugendamt hilft Jugendlichen mit Problemen, damit sie Schule, Beruf und Alltag gut schaffen können. Sie bietet Beratung, Begleitung und praktische Unterstützung.

Gesetzliche Grundlage: § 13 SGB VIII – Jugendsozialarbeit

Jugendsozialarbeit im Landkreis Kaiserslautern
Im Kreis Kaiserslautern ist in den Verbandsgemeinden des Kreises Jugendsozialarbeit installiert. In Abgrenzung zu der Jugendarbeit, die verbandlich organisiert, arbeitet die Jugendsozialarbeit sozial-pädagogisch mit dem Jugendlichen gemäß §13 SGB VIII. Die Qualität der Jugendsozialarbeit wird durch den Einsatz von professioneller Sozialarbeit herausgehoben, ergänzt von Ehrenamtlichen und nebenamtlich Tätigen.

Angebotspalette
Die Angebote der Kinder- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Kaiserslautern ist vielseitig und unterschiedlich durch mannigfache Zielgruppen, breit gefächerte Altersspektren und verschiedene Bedingungen vor Ort.

Bei vielfältigen Themenbereichen stellt die sozialpädagogische Beratung den höchsten Stellenwert in der Jugendsozialarbeit dar. Die Alltagsbildung als Erwerb sozialer Kompetenzen und der Vorbereitung auf das Leben haben im Setting der Jugendsozialarbeit sehr guten Erfolg.

Konzeption Jugendsozialarbeit 

Jugendhäuser online


Jugendzentren online


Informationen vom Landesjugendamt und vom Ministerium für Familien, Frauen, Kultur und Integration