Fachbereich 4.4 - Jugendhilfe im Strafverfahren

 

Jugendhilfe im Strafverfahren

Aufgaben/Leistungen

Das Jugendamt hilft Jugendlichen, die mit dem Gesetz Probleme haben.
Es begleitet sie während des Verfahrens, spricht mit dem Gericht und sorgt dafür, dass Strafe und Hilfe gut zusammenpassen.

Gesetzliche Grundlage: § 52 SGB VIII und Jugendgerichtsgesetz (JGG)


Informieren Sie sich über diese Leistung und dem Verfahren:

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