Fachbereich 4.5 - Vormundschaften/Pflegschaften

 

Vormundschaften / Pflegschaften

Aufgaben/Leistungen

Hilfe, wenn man sie braucht
Manchmal können Kinder oder Erwachsene wichtige Dinge nicht alleine entscheiden. Dann springt ein Vormund oder Pfleger ein – zum Schutz und zur Unterstützung.
Mehr dazu steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),  §§ 1773 - 1813.

Vormundschaften

Muss zum Schutz des körperlichen, geistigen und/oder seelischen Wohles eines minderjährigen Kindes den Eltern die Personensorge und die Vermögenssorge in vollem Umfang entzogen werden oder ist das minderjährige Kind Waise, wird gerichtlich eine Vormundschaft angeordnet.

Das Jugendamt hat als Amtsvormund das Recht und die Pflicht für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen, insbesondere das Mündel und seine Interessen zu vertreten.

Ehrenamtlicher Vormund - Eine Aufgabe für Sie?

Die gemeinsame Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften der Landkreise Kaiserslautern, Kusel, des Donnersbergkreises sowie der Stadtverwaltung Kaiserslautern begleitet, schult, unterstützt und gewinnt Menschen, die bereit sind, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen.


Pflegschaften

Werden den Eltern Teile der elterlichen Sorge (z. B. die Gesundheitsfürsorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht) zum Wohle eines minderjährigen Kindes gerichtlich entzogen, wird für diesen Bereich eine Pflegschaft bestellt. In den überwiegenden Fällen werden diese Aufgaben dann durch das Jugendamt wahrgenommen.

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